AG-Hauptversammlung - Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz

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AG-Hauptversammlung - Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz

7. November 2023

SO/ VIENNA
Wien

Am 14. 6. hat der Ministerrat das Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (VirtGesG) beschlossen und die Regierungsvorlage des VirtGesG veröffentlicht.

Das erste Seminar zum VirtGesg - das Bundesgesetz um Hauptversammlungen auch in Zukunft virtuell abhalten zu können

Herzlich willkommen zum Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz

Das Begutachtungsverfahren zum Virtuellen Gesell­schafter­versammlungen-Gesetz ist eingeleitet.

Damit will der Gesetzgeber in Österreich einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen, der eine vernünftige Alternative zu einer Präsenz-Hauptversammlung gestattet. Die vorgesehenen Regelungen sollen in dem neuen virtuellen Format Aktionärsrechte in umfassender Weise gewährleisten.

Die Vorteile einer virtuellen Hauptversammlung nach dem VirtGesG:

  • die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme für eine Vielzahl, auch internationaler, Aktionäre,
  • kein Reiseaufwand und damit niedrigere CO2-Emissionen,
  • für viele börsenotierte Gesellschaften auch niedrigere Kosten bei der Durchführung.

Da das Bundesgesetz über virtuelle Gesellschafter­versammlungen die nötige Rechtssicherheit bietet und die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters nutzt, trägt es den Interessen der Unternehmen und Aktionären gleichermaßen Rechnung.

Bei der sogenannten moderierten Versammlung nach dem VirtGesG steht ein echter interaktiver Austausch mit Aktionären im Vordergrund: Redebeiträge und Fragen können Aktionäre live per Videozuschaltung während der Hauptversammlung an den Vorstand richten. Ein Novum gegenüber der Versammlung nach dem COVID19-GesG bzw der COVID19-GesV.

Ein Hauptversammlungsbeschluss zur entsprechenden Änderung der Satzung ist erforderlich. Damit wird der Vorstand – allenfalls mit Zustimmung des Aufsichtsrates – ermächtigt, zu entscheiden über die Form der Durchführung, dh eine Hauptversammlung mit physischer Anwesenheit der Teilnehmer oder eine virtuelle Versammlung. Bei dieser Veranstaltung wird der Entwurf des VirtGesG von Dr. Matthias Potyka präsentiert und befassen sich Experten mit wichtigen Aspekten zur Durchführung einer Hauptversammlung nach dem VirtGesG.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Romy Faisst, Initiatorin, Business Circle
Rupert Brix, Fachlicher Leiter, Brix Mayer Hoheneck & Partner öffentliche Notare

Fachliche Leitung

Rupert Brix

Brix Mayer & Partner öffentliche Notare

Vortragende

Christoph Diregger

DSC Doralt Seist Csoklich RAe

Christoph Nauer

bpv Hügel

Matthias Potyka

Bundesministerium für Justiz

Programm PDF zum Download

1. Konferenztag

14:00
START
14:10
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNGEN NACH KÜNFTIGEM RECHT
14:55
REDE- UND FRAGERECHT DER AKTIONÄRE, RECHT BESCHLUSSANTRÄGE ZU ÜBERMITTELN IN DER VIRTUELLEN HV
15:45
Have a break
16:00
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS UND ERHEBUNG VON WIDERSPRÜCHEN IN DER VIRTUELLEN HV
16:45
SATZUNGSÄNDERUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER VIRTUELLEN HV
ZUSAMMENFASSUNG
18:00
Ende des Fachseminars





Teilnehmer-Referenzen

Für die Vorbereitung und rund um Hauptversammlungen die beste Tagung, die es derzeit - und seit langem - gibt! Sehr gut gefallen haben mir die Inhalte, die auf dem aktuellen Stand waren und die Referenten mit ausgezeichneter Kompetenz.

Mag. Herbert Titze, MBA
BKS Bank AG

Dieses jährliche Update-Seminar ist ein absolutes Muss für HV-Verantwortliche.

Mag. Günter Klausner
Barracuda Networks AG

Angebot

Frühbucherbonus
Worauf warten? Sie haben Anspruch auf 100 Euro Frühbucherbonus,
wenn Sie bis 2 Monate vor der Veranstaltung buchen und zahlen.
Bis 1 Monat davor sind es 50 Euro.
Sie können den Frühbucherbonus bei Zahlung in Abzug bringen.

Aktuelle News

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preise / termine

7. November 2023

SO/ VIENNA
in Wien

  690,-

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"Fundierter Know-How Transfer in sinnvollem Zeitrahmen. Sehr empfehlenswert. Sehr gelungene Veranstaltung." - Mag. Markus A. Ullmer, C-QUADRAT Investment AG

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