Das aktuelle Update inklusive der neuen Entwicklungen zum Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesg)
Notar Dr. Rupert Brix hat in bewährter Manier einleitend ein Update zur bevorstehenden Hauptversammlungssaison gegeben und bei dieser Gelegenheit auch über seine learnings aus der Hauptversammlungssaison 2023 berichtet. Es folgte ein „warmup“ für die Hauptversammlungssaison 2024.
Die virtuelle HV ist ein Kind der COVID-19 Pandemie. Niemand hätte erwartet, dass dieses Format so gut funktionieren würde. Der Gesetzgeber hat daher die virtuelle HV ins Dauerrecht übernommen. Die teils vehement vorgetragene Kritik von Aktionären und einige offene Abwicklungsfragen lassen die börsenotierten Gesellschaften ratlos zurück, ob sie sich nun für oder gegen die virtuelle HV entscheiden sollen. RA Dr. Christoph Diregger und RA Dr. Christoph Nauer haben konzise Hinweise geben, was nun für und gegen die virtuelle HV nach dem VirtGes spricht. Außerdem gab es praktische Tipps, wie Sie an die Sache herangehen können, um eine qualifizierte Entscheidung treffen zu können.
Die stagnierende Börsenkursentwicklung, der teilweise zu geringe Streubesitz und die zunehmende Regulierung der Kapitalmärkte lassen einige börsenotierte Gesellschaften daran zweifeln, ob sie nachhaltig an der Börse notiert bleiben wollen. Hinzukommen die damit verbundenen (indirekten) Kosten, die nicht mehr als adäquat angesehen werden. Das GesAusG bietet den rechtlichen Rahmen dafür, um einen Rückzug vom Amtlichen Handel zu ermöglichen. RA Dr. Florian Khol berichtete aus der Praxis, welche Herausforderungen sich stellen, welche praktischen Fallen man vermeiden sollte und wie langwierig ein Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung sein kann.
Letztlich gab RA Univ-Prof. Dr. Georg Eckert einen Erfahrungsbericht aus dem bunten Treiben der streitigen HV. Denn das Spielfeld des streitbaren Aktionärs ist groß, was für die Gesellschaft und deren Mitarbeiter idR eine besondere Herausforderung darstellt, wenn sie von Aktionären unter Dauerbeschuss genommen werden. Das Arsenal an Möglichkeiten reicht von Verzögerungstaktiken (insbesondere durch den exzessiven Gebrauch des Frage- und Rederechts) bis hin zur Stellung von Ad hoc Anträgen wie Sonderprüfungsanträge, die regelmäßig mit der Behauptung von Stimmverboten kombiniert werden. Georg Eckert lieferte einen konzisen Vortrag, um in solchen Situationen bestens gewappnet zu sein.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen beim HV-Update '25!
Moritz Mirascija, Business Circle
Christoph Diregger, Fachlicher Leiter, dsc Doaralt Seist Csoklich
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Das Programm der letzten Durchführung finden Sie hier.