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Die Europäische Union hat Ende November eine Initiative für einen Listing Act gestartet. Ziel dieses europäischen Vorhabens ist es, den Zugang zu sämtlichen Kapitalmärkten, das heißt nicht nur zu Börsen, sondern auch zu sonstigen Handelsplattformen zu vereinfachen. Dabei sollen die einschlägigen Rechtsakte, insbesondere die Prospektverordnung, die Marktmissbrauchsverordnung MiFID und die Transparenzrichtlinie, noch einmal hinterfragt werden. Zwar wurden all diese hier genannten Rechtsakte gerade erst kürzlich in Kraft gesetzt oder novelliert. Die Europäische Union erkennt aber, dass die einzelnen Regelungen zum Teil überschießend und zu wenig differenzierend sind, um Unternehmen den Gang an die Börse und den Verbleib am Kapitalmarkt dauerhaft für die Finanzierung des Unternehmens attraktiv genug erscheinen zu lassen.
Gerade die großen konkurrierenden Märkte, wie die Vereinigten Staaten und China, sehen zum Teil andere Regelungen vor. Daher ist die Europäische Union nunmehr bemüht, sachgerecht zu hinterfragen und allfällig rückzubauen. So soll etwa die gerade erst novellierte Prospektverordnung 2019 oder insbesondere auch das Marktmissbrauchsregime neu gestaltet werden. Die überbordenden Kosten für Compliance, der Anwendungsbereich, die Aufschiebung der Offenlegung,Erleichterungen für Emittenten von Schuldverschreibungen,die Director‘s Dealings-Geschäfte sowie auch die Definitionder Insiderinformation und die Verkoppelung mit der adhoc-pflichtigen Information hinterfragt und entsprechend neu gestalet. Somit steht das Europäische Kapitalmarktrecht vor der nächsten dynamischen Entwicklung, die einen interessengerechten Rückbau der kapitalmarktrechtlichen Regelungen verspricht.
Die zweite große kapitalmarktrechtliche Welle liegt in der Nutzung des Kapitalmarkts als Schubkraft für eine Verstärkung der Nachhaltigkeit der Realwirtschaft. Die Europäische Kommission normiert ausgehend von der Taxonomie-Verordnung, die bestimmte Industrien als ökologisch oder sozial qualifiziert, Offenlegungs- und Veranlagungsvorschriften. Damit werden ein Interesse und eine Investition zugunsten von grünen Investitionen geweckt. So wird eine dramatische Verhaltungssteuerung im Markt bewirkt, die nunmehr auch rechtlich umgesetzt werden soll.
Ziel des Kapitalmarktrechtstages ist es, dass Experten und Expertinnen diese großen Entwicklungen vorstellen. Zunächst werden die aktuellen geltenden Regelungen in den maßgeblichen Einzelfeldern dargestellt, insbesondere die aktuelle Entwicklung der Judikatur, der Verwaltungspraxis und die neuen Regelungen und die Perspektiven der beiden großen, hier skizzierten europäischen Anliegen. Jedenfalls wird sichergestellt, dass Sie am Punkt der aktuellen Entwicklungen sind.
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