Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher, Universität Wien
§ 365 BvergG soll, in Umsetzung des Art 72 RL 2014/24/EU (SektRL 2014/25/EU) die Frage beantworten, ob eine Vertragsänderung nach Zuschlagserteilung eine Neuvergabepflicht auslöst oder unter dem bestehenden Vertrag vorgenommen werden kann. Er ist jedoch wegen der notwendigen Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe und ihrer vom Richtlinientext abweichenden Systematik Gegenstand unterschiedlicher Interpretation. Der Vortrag soll ein nachvollziehbares Prüfungsschema für die Praxis entwickeln. Anhand der aufgrund eines Auftrggeberwunsches nachträglich vereinbarten Implementierung digitaler Tools wird der Frage nachgegangen, ob dies ohne Neuausschreibung unter dem zugeschlagenen Vertrag erfolgen kann.
Mag. Christa Gschweitl, MBA, via donau
Das BVergG 2018 gibt einen klaren Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern vor. Wir sehen uns praxisnahe an was zu beachten ist und welche Tipps die Umsetzung erleichtern.
Mag. Markus Schlamadinger, KAGes
E-Vergabe – ist ein mächtiges Compliance Tool. Aus diesem Grund sollte die E-Vergabe auch über den gesetzlich zwingenden Bereich hinaus über interne Vorgaben bei öffentlichen Auftraggebern auch Vergaben im Unterschwellenbereich, auch im Bereich der Direktvergabe, erfassen. Wer sich dem verschließt hat Erklärungsbedarf.
RA Mag. Ulrike Sehrschön, Eisenberger & Herzog RAe
Das AUS im ersten Prüfungsschritt – wenn eine fehlende Befugnis die ganze Ausschreibungsteilnahme umsonst macht. Wie Sie als Bieter fatale Fehler vermeiden bzw. was Auftraggeber beim Befugnisnachweis beachten müssen und vieles mehr erfahren Sie in unserem Vortrag zum Zusammenspiel von Vergaberecht und Gewerbeordnung bzw. Berufsrecht.
RA Mag. Gregor Stickler, Schramm Öhler RAe
Für viele Anwender sind die Schwellenwerte und damit die Auftragswertberechnung ein zentrales Thema des Vergabealltags. Gerade bei der Frage der Zusammenrechnung von Dienstleistungen befindet sich der Vergabepraktiker oft in einem Dickicht zwischen Gesetzestext, Ausschussfeststellung und Judikatur. Vor diesem Hintergrund ist einerseits eine Bestandsaufnahme geplant, andererseits sollen konkrete Vorschläge zum Umgang mit typischen Fragestellungen gemacht werden.
Dr. Stefan Ullreich, Finanzprokuratur
„Wie sehen die Höchstgerichte das?“ – wann immer ein vergaberechtliches Problem im Raum steht, fällt auch diese Frage. VwGH und VfGH haben bereits mehrfach weichenstellende Erkenntnisse zum Vergabewesen erlassen, und entwickeln die Grundsätze und Prinzipien auch weiterhin aktiv fort.
Im letzten Jahr hat die höchstgerichtliche Rechtsprechung zahlreiche spannende und durchaus fordernde Judikate hervorgebracht, weshalb ich mich darauf freue, gemeinsam mit Ihnen neue Erkenntnisse zu Themen wie Antragslegitimation, Eignung und Zuschlag diskutieren zu können.