Das 16. Vergabeforum fand am 18. und 19. Oktober in Wien statt. Mehr als 370 Auftraggeber, Bieter und Rechtsexperten trafen sich bei Österreichs größter Branchenplattform für das öffentliche Auftragswesen zum Fach- und Erfahrungsaustausch. Die Neuerungen durch das BVergG 2018 und die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe wurden breit diskutiert.
Vater (und Mütter) des BVergG 2018
Michael Fruhmann, der für Vergaberecht zuständige Legist im Verfassungsdienst, präsentierte der versammelten Community die wichtigsten Neuerungen des Bundesvergabegesetzes 2018. Dass er immer wieder als „Mister Vergaberecht“ tituliert werde, tue den vielen „Müttern“ des Gesetzes, die dieses mit ihm ausgearbeitet hätten, Unrecht, meinte der Topjurist: „Dieses Gesetz kann ich gar nicht allein schreiben! Das war Team Effort!“ – Das beweisen nicht zuletzt die mehr als 200 Seiten Erläuterungen, die Fruhmann und seine Kolleginnen verfasst haben. – Nachsatz: „Ich hoffe, wir haben sie nicht umsonst geschrieben!“
Michael Fruhmann
BVergG 2018: Mehr Augenmerk – mehr Verantwortung
Generell gilt für das BVergG: „Es gibt nun mehr Bereiche, wo die Auftraggeberseite mehr Sensibilität an den Tag legen muss“, sagt Fruhmann. Die Verantwortung sei größer geworden, vor allem bei der Wahl der Vergabeverfahren. Der Auftraggeber kann nunmehr bestimmen, ob er ein Verhandlungsverfahren durchführt oder nicht. Hier sei von den Auftraggebern großes Know-how über den Markt gefordert, sagt der Jurist.
Während viele Ausnahmeregelungen unverändert gelten, gibt es 2018 auch einige neue: etwa jene der Rechtsanwalts- und Notardienstleistungen. Bestimmte Dienste dieser Berufsgruppen sind nun vom Gesetz ausgenommen, und zwar die Beratungs- und Vertretungshandlung vor Gericht und Behörden – aber nur im unmittelbaren Konnex der jeweiligen Vergabe. Dies sei, so Fruhmann, bewusst restriktiv formuliert. Allgemeine Beratungen und Gutachten sind als normale juristische Dienstleistungen weiterhin dem Vergaberegime unterworfen.
Rettungsdienste als Paketleistung: EuGH soll Klarheit schaffen
Die viel diskutierte Notfallrettung wurde aus dem BVergG entlassen. Dabei handelt es sich laut Definition dann, wenn ärztliches Personal einen Patienten im Krankentransportwagen begleitet – im Unterschied zu reinen Krankentransportleistungen ohne entsprechende Begleitung. Diese seien weiter dem Vergaberegime unterworfen. „Das Problem in der Praxis besteht darin, dass beide oft in einem engen Konnex stehen und als Paket vergeben werden“, so Fruhmann. Hier komme die Überwiegensregelung zum Tragen: Ist das Paket als Ganzes mehr diesem oder mehr jenem zuzurechnen? Der Jurist hofft auf eine baldige Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof.
Publikum des Vergabeforums 2018
Ausschreibungsunterlagen: (fast) nur noch elektronisch
Ein großes Thema im BVergG 2018 ist die Verpflichtung zur E-Vergabe, die just am Tag von Fruhmanns Vortrag in Kraft tritt: Von der Bekanntgabe bis zum Angebot müssen elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt werden. „Das ist der essenzielle Dreh- und Angelpunkt im Vergaberecht“, so der Jurist. Die signifikanten Auswirkungen, die dies haben wird, seien noch gar nicht abschätzbar. Fruhmann spricht auch eine Warnung aus: „Ein Fax fällt nicht unter elektronische Kommunikation!“ Erst einscannen, dann mailen, lautet die Lösung. – Zu beachten sei außerdem: Die bloße Bereitstellung von Daten auf einem Server ist keine Übermittlung! Während es im BVergG von 2006 noch hieß: „sofern die Ressourcen vorhanden sind“, könne man mittlerweile von einer flächendeckenden Internet-Abdeckung ausgehen. Bei der öffentlichen Hand betrage sie 100 Prozent. In bestimmten Bereichen herrsche dennoch keine Verpflichtung zur Verwendung von E-Tools, etwa wenn man, wie im Architekturbereich, mit physischen Modellen arbeitet.
Ein weiteres Highlight war die traditionelle Vergabeparty als Abschluss des ersten Konferenztages. Das Get-together fand dieses Jahr beim Heurigen Schneider-Gössl in Hietzing statt - ein perfekter Rahmen für das informelle Gespräch und das Knüpfen neuer Kontakte.
Vergabeparty
Am 17. und 18. Oktober 2019 trifft sich wieder Österreichs Vergabe-Community - sichern Sie sich daher schon jetzt Ihre Teilnahme beim 17. Vergabeforum.