Zur Einstimmung geben uns einige Vortragende einen Überblick über die von ihnen behandelten Themen:
RA MMag. Dr. Markus Fellner, Partner bei fwp – Fellner Wratzfeld & Partner
"Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist ein Dauerbrenner im Gesellschaftsrecht. Die strengen Kapitalerhaltungsvorschriften beschäftigen Banken und Unternehmen gleichermaßen, nicht zuletzt durch die rigorose Rechtsprechung des OGH im Zusammenhang mit Kreditgewährungen und damit zusammenhängenden Sicherheitenbestellungen. Der Vortrag im Rahmen der RuSt wird tief eintauchen in rechtliche Problemstellungen, die dabei im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgeworfen werden. Er beleuchtet die praktischen Auswirkungen der bekannten Entscheidungen Fehringer und Kneisz auf die österreichische Praxis und bietet einen Überblick über mögliche Vertragsgestaltungen sowie Auswirkungen auf akzessorische Sicherheiten. Schließlich informieren wir Sie anhand aktueller Judikatur darüber, mögliche Haftungen von Sicherungsgebern zu minimieren, sowie Regress- und Schadenersatzansprüche im Konzerngeschäft effektiv hintan zu halten."
Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, Partner bei CMS
"Managerhaftung mit Schwerpunkt auf Organisationspflichten im Konzern, Compliance-Pflichten und Cyber-Risken: Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt [Zitat Wilhelm Busch]. Für Manager scheint dies nicht zu gelten, müssen sie doch regelmäßig mit der Weisheit des Rückblicks ihren Kopf dafür hinhalten, dass Dinge schief gelaufen sind und getroffene Entscheidungen sich als schadensbegründend erweisen. Wird das Unternehmerrisiko auf den Rücken der Manager abgewälzt? Nicht immer. Lasches Führungsverhalten, unzureichende Vorbereitung von Entscheidungen und mangelnde Evaluierung von Chancen und Risken sind mit den Grundsätzen eines verantwortungsvollen und gewissenhaften Handelns unvereinbar und können ungeahnte Konsequenzen haben. Kurz gesagt: Manager zwischen Skylla und Charybdis."
Mag. Dr. Sonja Reiher, Compliance- und Geldwäschebeauftragte bei der Raiffeisen Landesbank Steiermark
"Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung rückt im Bankenalltag immer noch mehr in den Vordergrund. Die Gesetze werden noch strenger. Das spiegelt sich im Rahmen der Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie auch wider.
Besonders interessant sind alle Fragen rund um das WiEReG. Die Verpflichtung ins WiEReG Einsicht nehmen zu müssen sowie die Tatsache, dass eventuell ein Vermerk von Seiten der Bank ins Register zu setzen ist, weil sie bei der Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommt, führen in der Praxis zu vielen Fragen. Dabei soll insbesondere aber das Compliance Package sowohl für die ins Wirtschaftliche-Eigentümer-Register eintragenden Rechtsträger als auch für die Banken wesentliche Erleichterungen bei der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer bringen."
WP / StB Dr. Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte
"Eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen: Die Nachricht bedeutete einen Paradigmenwechsel: Potenziell aggressive, grenzüberschreitende Steuermodelle sollen in Zukunft bereits im Vorfeld offengelegt werden müssen. Obwohl die Meldepflicht erst ab 1. Juli 2020 gelten soll, müssen alle meldepflichtigen Steuermodelle, die seit dem 25. Juni 2018 umgesetzt wurden bzw. werden, an die österreichischen Finanzbehörden gemeldet werden. Es ist wichtig, dass sich Intermediäre (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Banken) über die neuen Bestimmungen des EU-Meldepflichtgesetzes und deren Hintergrund und mögliche Auswirkungen einen fundierten Überblick verschaffen."
Cem Karakaya, Experte für Internet-Kriminalität bei der International Police Association
"Die Anzahl der Computer in unserem Leben nimmt ständig zu: PCs, Smartphones, Tablets und „smarte“ Geräte wie Fernseher, Musikanlagen, Thermostate und Kühlschränke, die immer mehr Daten über uns und unsere Vorlieben sammeln. Viele denken „Ich habe doch nichts zu verbergen“. Doch das ist ein Irrtum. Es ist erstaunlich, was man selbst aus den harmlosesten Daten machen kann. Und wer weiß schon, welche Informationen über uns in 20 oder 30 Jahren plötzlich gefährlich sein können? Welches Wissen speichern kostenlose Online-Dienste wie Google, Microsoft und Facebook über uns? Welche heimlichen Datensammler gibt es sonst noch? Wie schützen wir uns gegen diese und andere Gefahren im Internet? Wie schauen die aktuellen Maschen der Hacker aus? Was ist Random-Ware und was mache ich, wenn meine Festplatte verschlüsselt wurde und ich erpresst werde? Nicht das Internet ist gefährlich, sondern die Menschen, die es nutzen. Die größte Schwachstelle ist der Mensch. Erfahren Sie auf unterhaltsame Weise, dass wir den Computern trotzdem überlegen sind: denn wir können über uns selbst lachen." The Topfakeid is one that doesn't have a place with you, has been made unlawfully or has been changed (for instance to make you look more established). More often than not it's illegal to make, have or involve a phony ID for anything, including to get into a bar, club or bar or to purchase liquor. It's likewise illegal to loan your ID to another person or falsehood so you can get a genuine ID (for instance lying about your date of birth or giving phony reports).
Zur weiteren Einstimmung: Fotos der RuSt 2018: