Business Circle: Sehr geehrte Frau Dr. Wittmann, Sie sind Head of Group Legal & Compliance, bei UNIQA in Wien, können Sie uns kurz beschreiben, wie Ihr Weg Sie dorthin geführt hat, was Sie jetzt tun?
Rita Wittmann: Nach meiner Ausbildung in Recht (Universität Wien) und Internationaler Betriebswirtschaftslehre (WU Wien) war ich mehrere Jahre lang in der Anwaltei tätig, bevor ich mich entschieden habe, zu UNIQA zu wechseln.
BC: Zum Update Kapitalmarkt Compliance: Was waren die wichtigsten Neuerungen seit der letzten RuSt im Oktober 2022?
Wittmann: Ein Thema, das viele Kapitalmarktrechtsexperten im letzten Jahr intensiv beschäftigt hat, war zweifellos die EuGH-Entscheidung zum Journalistenprivileg und zu Marktgerüchten.
BC: Sie werden auch das Journalistenprivileg behandeln, warum könnte dort eine Neuauslegung geboten sein?
Wittmann: Aus meiner Sicht verändert die EuGH-Entscheidung den status quo nicht wesentlich. Trotz der EuGH-Entscheidung bleibt der Umgang mit Gerüchten im Kontext der insiderrechtlichen Bestimmungen nach wie vor ein komplexes Thema. Bei der Auslegung der Reichweite des Journalistenprivilegs wird sowohl in der Theorie als auch in der Praxis weiterhin eine Abwägung im Einzelfall erforderlich sein. Börsenotierte Unternehmen sind ohnehin sehr vorsichtig in der Kommunikation mit Journalisten.
Klare Trennung zwischen Gerüchten und Insiderinformationen aufrecht erhalten
BC: Welches sind die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zu Gerüchten als Insiderinformation, sehen Sie da gewissen Besonderheiten in Österreich?
Wittmann: Wesentlich ist, dass die Definition der Insiderinformation nicht ausgehöhlt wird und eine möglichst klare Trennung zwischen Gerüchten und konkreten Insiderinformationen aufrecht erhalten bleibt. Auch wenn die Behörden in der Praxis manchmal dazu tendieren, das Entstehen der Insiderinformation eher früher als später anzunehmen, müssen (Insider)Informationen eine sehr hohe Eintrittswahrscheinlichkeit, Belastbarkeit und Qualität haben, bevor sie tatsächlich veröffentlicht werden. Diese strengen Kriterien dienen letztendlich primär dazu, den Finanzmarkt und die Teilnehmer:innen vor Marktmanipulationen zu schützen.
BC: Wir richten die RuSt mit dem NextGen Tag auch neu aus, mit besonderem Blick auf Nachwuchstalente – wie schaut das bei Ihnen aus, wie schwierig ist es, geeigneten Nachwuchs für Jobs in der Kapitalmarkt-Compliance zu finden?
Wittmann: In diesem speziellen Bereich sind wir seit vielen Jahren intern ein eingespieltes Team. Aber das Recruiting von qualifizierten Juristen und Anwälten ist generell nicht einfach. Wir setzen daher sehr stark auf unsere interne Ausbildung und strategische Personalplanung. Einige unserer Top Talents haben bei uns als Ferialpraktikanten oder Studenten in Teilzeit begonnen.
BC: Daran anschließend: Welchen Tipp haben Sie für einen jungen Menschen, der jetzt mitten in JUS-Studium steht und sich für eine Karriere in der Kapitalmarkt Compliance interessiert?
Wittmann: Ein Ferialpraktikum oder eine Studentenstelle neben dem Studium anzunehmen, um herauszufinden, wie das Thema in der Praxis gelebt wird und wo die Herausforderungen liegen.
BC: Welches soll das wichtigste Learning aus ihrem Workshop sein, welche Gedanken wollen Sie im Publikum anregen?
Wittmann: Zentral für mich ist die Diskussion über aktuelle Fragestellungen in der Praxis sowie über Handlungsoptionen und Argumente.
BC: Abschließend: Sie begleiten die RuSt schon seit vielen Jahren und sind jetzt zum ersten Male Vortragende, möchten Sie Ihren Eindruck von dieser Konferenz mit uns teilen?
Wittmann: Neben den fachlichen Themen habe ich immer besonders das Wiedersehen und den Austausch mit Kolleg:innen aus der Anwalts- und Unternehmenspraxis geschätzt. Diesbezüglich war die RuSt für mich stets ein Highlight unter den Fachveranstaltungen.
BC: Liebe Frau Dr. Wittmann, wir danken Ihnen für dieses Gespräch und freuen uns, Sie im Oktober auf der RuSt zu begrüßen!
MMag. Dr Rita Wittmann ist Head of Group Legal & Compliance, bei UNIQA Insurance Group AG in Wien. Fachgebiete: Nationale und internationale Transaktionen, Compliance, Capital Markets, Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht, Projekt- und Akquisitionsfinanzierungen, Gesellschaftsrecht, allg. Vertragsrecht, Unternehmenssteuerrecht, Rechnungslegungsrecht. Am 12. Oktober 2023 hält Sie zusammen mit Peter Feyl, Schönherr RAe auf der 27. RuSt den Workshop „Update Kapitalmarkt Compliance“