Die Forschungsprämie wurde seit der Einführung im Jahr 2002 mehrfach erhöht, diese beträgt seit 2018 nunmehr 14% der begünstigten Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung. Neben der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschungstätigkeiten kann auch für Auftragsforschung eine Forschungsprämie in Anspruch genommen werden.
Die Bemessungsgrundlage
In die Bemessungsgrundlage der eigenbetrieblichen Forschungsprämie können neben Personalaufwendungen auch unmittelbare Aufwendungen (insbesondere auch F&E-Investitionen), Finanzierungsaufwendungen sowie Gemeinkosten einbezogen werden, gekürzt um allfällige steuerfreie Subventionen.
Bemessungsgrundlage der Auftragsforschungsprämie ist das an den Auftragnehmer bezahlte Entgelt für bezogenen F&E-Leistungen. Anders als bei der eigenbetrieblichen Forschungsprämie ist die Bemessungsgrundlage für die Auftragsforschungsprämie jedoch mit einem Betrag von EUR 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr gedeckelt (d.h. die maximale Auftragsforschungsprämie pro Wirtschaftsjahr beträgt TEUR 140), zusätzlich sind weitere Beschränkungen zu beachten.
Die Beantragung
Für die Beantragung der Forschungsprämie ist ein 2-stufiges System vorgesehen:
- Einreichung Antrag zur Geltendmachung einer Forschungsprämie (Formular E108c) für das jeweilige Wirtschaftsjahr beim Finanzamt
- Beantragung Jahresgutachten bei der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) über FinanzOnline (bzw. für Auftragsforschungsprämie: Einreichung Beschreibung der F&E-Aktivitäten beim Finanzamt)
Die FFG beurteilt im Rahmen des Jahresgutachtens für die eigenbetriebliche Forschungsprämie, ob es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten um begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung iSd § 108c EStG und der Forschungsprämienverordnung sowie des Frascati Manual 2015 handelt. Dieses Gutachten der FFG unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes, welches letztlich über die Forschungsprämie entscheidet. Neben der korrekten Berechnung der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie kann das Finanzamt im Zuge einer Außenprüfung daher auch nochmals ex post überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Beantragung der Forschungsprämie gegeben waren.
Praxiserfahrung
Die Erfahrung zeigt, dass sowohl die Begutachtungspraxis der FFG als inhaltliche Kontrollinstanz als auch die oftmals intensive Prüfung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie im Rahmen von Außenprüfungen viele Abgrenzungsthemen bzw. Auslegungsfragen mit sich bringen. Und auch die Unternehmen selbst stellen sich häufig viele Fragen:
- Wann liegt überhaupt eine prämienbegünstigte F&E-Tätigkeit vor?
- Welche Aufwendungen können in die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie einbezogen werden bzw. kann die Bemessungsgrundlage noch optimiert werden?
- Welche Abgrenzungsthemen werden bei Betriebsprüfungen erfahrungsgemäß häufig hinsichtlich der Bemessungsgrundlage aufgegriffen?
- Was ist bei der Beantragung des FFG-Gutachtens zu beachten, um Rückfragen bzw. eine negative Begutachtung seitens der FFG zu vermeiden?
- Ich habe ein (teilweise) negatives FFG-Gutachten erhalten, was ist zu tun?
Die gute Nachricht: Alle diese Fragen können beantwortet werden und auch bei einem negativen FFG-Gutachten ist noch nichts verloren.
Im Rahmen des TAX Circle werden aktuelle Hot Topics und wichtige Abgrenzungsthemen sowie häufige Stolpersteine näher behandelt.
Die Autorin
StB Mag. Daniela Stastny ist Partnerin bei PwC. Sie ist Expertin für Forschungsprämie und Förderungen und betreut mit ihrem Team eine Vielzahl von nationalen und internationalen Unternehmen. Sie unterstützt die Arbeitsgruppe Forschungsprämie im BMF und ist Mitglied im Arbeitskreis der Industriellenvereinigung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) sowie im weltweiten PwC Global Incentives Netzwerk.
Am 23. Juni 2023 ist sie beim TAX Circle zusammen mit Frau MMag. Claudia Hofmann-Turek von der FFG Gastgeberin eines Workshops zum Thema „Update Forschungsprämie“.
Veranstaltungstipp
TAX Circle: Maßgeschneidert für Tax-Verantwortliche aus Unternehmen, die den Dialog mit Vertretern der Finanzverwaltung und beratenden ExpertInnen schätzen. Das Dialogforum bietet kompaktes State-of-the-Art Know-how und Austausch auf Augenhöhe.