Das Thema Steuerkontrollsystem hat in den letzten Monaten enorm an Fahrt aufgenommen. Der Haftungsabschirmung des Managements kommt dabei ganz zentrale Bedeutung zu. Ob dann auch der Schritt in die Begleitende Kontrolle gegangen wird, ist eine individuelle Entscheidung.
1. Großes Interesse an Steuerkontrollsystemen
Das Interesse von Unternehmen an Steuerkontrollsystemen hat in Österreich mit der Einführung der Begleitenden Kontrolle deutlich zugenommen. Dies liegt einerseits daran, dass nunmehr eine gesetzliche Definition von Steuerkontrollsystemen vorhanden ist, an welcher man sich orientieren kann bzw sollte. Andererseits liegt eine entsprechende Tax Compliance im internationalen Trend.
Viele Vorträge von mir zu diesem Thema starten mit einer Online-Umfrage, welche meist mit einem sehr ähnlichen Ergebnis enden:
Auch daraus ist das deutlich erkennbare Interesse an Steuerkontrollsystemen – unabhängig von der Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle - ersichtlich.
2. Beweggründe für die Einführung von Steuerkontrollsystemen
Die Beweggründe für die Implementierung von Steuerkontrollsystemen sind vielfältig. Grundsätzlich ist erkennbar, dass „Fremdgeschäftsführer“ oftmals ein größeres Interesse daran haben.
Aus der praktischen Erfahrung finden folgende Gesichtspunkte bei der Abwägung, ob ein Steuerkontrollsystem eingeführt werden soll, Berücksichtigung:
- Reduzierung finanzstrafrechtlicher Risiken für Management bzw Verband bei Verfehlungen von Mitarbeitern („Schutzschild“-Funktion des SKS)
- Effizienzsteigerung (auch durch Digitalisierung des SKS); Verlagerung von routine- zu „cash“-bringenden Tätigkeiten von Mitarbeitern der Steuerfunktion (zB Steuerplanung, Quellensteuermanagement, ...)
- Voraussetzung für Teilnahme an Begleitender Kontrolle
- Erhöhung der Compliance
- Liegt im internationalen Trend
- „Werbemaßnahme“ nach außen – Verbesserung im Wettbewerb?
- Erhöhte Unabhängigkeit von Personen aufgrund vorgegebener Prozesse (Krankheit, Pensionierung, …)
- Wesentlicher Bestandteil des ESG-Reporting (Nachhaltigkeitsbericht)
- Effizientere Betriebsprüfungen (Cash Effekt):
- Zeichen der Vertrauenswürdigkeit gegenüber Finanzbehörde; Verbesserung des „Standing“?
- Prüfung von Systemen statt Einzelbelege (kommt auf Prüfer an)
- Sachverhalte werden lfd dokumentiert, daher weniger Probleme durch Mitarbeiterwechsel (kein Know-how-Verlust, vorgegebene Prozesse, ...)
- Erfüllung von erforderlichen Beweisvorsorgepflichten für zB Forschungsprämie, Auslandssachverhalte (zB Verrechnungspreise)
- Strukturierte Auseinandersetzung mit unternehmenseigenen Prozessen und Risiken sowie daraus resultierende Prozessoptimierungen
- Verbesserte Position bei Abwehr von Säumniszuschlägen und Vertreterhaftung bzw Verbesserung der Position bei der Wiederaufnahme des Verfahrens
Der Vorteil von Steuerkontrollsystemen wird auch von Unternehmensvertretern in Publikationen hervorgestrichen, zB:
Schuster/Wohlgemuth/Farmer (A1/Energie Steiermark AG): „das Steuerkontrollsystem bedeutet eine Qualitätssteigerung und ist somit auch Unternehmen zu empfehlen, welche nicht an der Begleitenden Kontrolle teilnehmen wollen“(1 Schuster/Wohlgemuth/Farmer, Das Steuerkontrollsystem – Highlights und Zweifelsfragen für die und in der Praxis, ZSS 2019, 57 (64).)
Seuß (BUWOG): „das Management der Steuerthemen wird wesentlich verbessert und damit ein Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens geleistet“.(2 Seuß/Plott, Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systems – Praxisbericht aus einem Unternehmen, in Müller/Woischitzschläger/Zöchling (Hrsg), Co-Operative Tax Compliance in Österreich (2019) 253 (289).)
Über den Autor
Norbert Schrottmeyer ist Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner bei LeitnerLeitner. Spezialisiert auf Konzernsteuerrecht, Verfahrens- bzw Finanzstrafrecht, Begleitenden Kontrolle, Implementierung und Begutachtung von Steuerkontrollsystemen. Mitglied der Arbeitsgruppe betreffend das Fachgutachten über die Erstellung eines Gutachtens zum Steuerkontrollsystem der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Laufend Vorträge und Publikationen zu facheinschlägigen Themen, zB Mitherausgeber der Bücher „Begleitende Kontrolle“ bzw „Praxishandbuch Steuerkontrollsystem.
Veranstaltungstipp:
TAX Circle in Waidhofen/Ybbs - Strategieforum für Unternehmensbesteuerung -Vereint Tax-Entscheider, Mitglieder der Finanzverwaltung und beratende Experten zum Dialog