Hier ist der zweite Teil des Interviews mit ihm:
BC: Entstehen durch fortschreitende Digitalisierung nicht auch neue Einfallstore für Cybercrime?
Steinbrecher: Ja. Das gilt natürlich auch für die Digitalisierung der Rechtsabteilung, die typischerweise mit unternehmenssensiblen Informationen umgeht. Datensicherheit und -schutz spielen wie bei allen anderen Softwareanwendungen im Zeitalter von Cloud-Computing und Data-Mining eine praktische Rolle. Hier gilt es, mit den Experten interdisziplinär zusammenzuarbeiten.
BC: Wie schützen Sie sich dagegen?
Steinbrecher: Wir arbeiten in unserem Digitalisierungsprojekt eng mit unseren Experten auf den Gebieten des Datenschutzes, der Datensicherheit und Cyber-Security zusammen.
BC: Wäre aus Ihrer Sicht seitens des Gesetzgebers noch etwas nachzubessern?
Steinbrecher: Das Spektrum der Rechtsdienstleistungen hat sich in den vergangenen Jahren rapide gewandelt. Die Gesetzeslage hinkt dem hinterher. Das war bei allen Innovationsthemen so und ist praktisch verständlich. Mut und Weitsicht des Gesetzgebers sind gefragt, wenn beispielsweise das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz im Hinblick auf den technologischen Fortschritt und die Bedürfnisse der Rechtssuchenden angepasst wird. Das ist eine Mammutaufgabe, weil zwei Welten aufeinandertreffen: die Anwaltschaft und ihre politischen Interessenvertreter haben ein nachvollziehbares Interesse daran, dass der Status Quo bewahrt bleibt. Die rechtssuchenden Bürger und Unternehmen wollen demgegenüber vom technischen Fortschritt im Bereich der Rechtsdienstleistungen profitieren. Wenn sich niemand daran stört, dass Millionen von Menschen mit Hilfe von Steuersoftware ihre Einkommensteuererklärung selbständig erstellen, dann sollte es auch niemanden stören, dass Legal Tech den Zugang zum Recht erleichtert und günstiger macht. Ich tue mich schwer damit zu verstehen, warum die Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes etwas Negatives für Bürger und Unternehmen sein würde.
BC: Rechtsabteilungen kleinerer Unternehmen agieren manchmal als one-man / one-woman-show. Wie kann Digitalisierung und Technologisierung hier den Arbeitsalltag erleichtern?
Steinbrecher: Der Grad der Arbeitserleichterung dürfte hier höher sein als in großen Rechtsabteilungen, wenn klipp und klar in „Self-Help-Lösungen“ für die Nicht-Juristen im Unternehmen investiert wird. Hier sehe ich den größten Nutzen von Softwareanwendungen, die für eine große Zahl an Rechtsabteilungen entwickelt werden. Zudem haben meiner Meinung nach die Branchen- und Industrieverbände eine einmalige Chance, ihren Mitgliedsunternehmen und deren Unternehmensjuristen Plattformlösungen im Bereich von Legal Tech anzubieten. Stellen sie sich doch einmal vor, welche Hebelwirkung das hätte und wieviel Nachfragemacht auch gegenüber den externen Anwaltskanzleien entstünde.
BC: Abschließend: Was antwortet man seinem CEO auf die Frage: „Was bringt uns das eigentlich?“
Steinbrecher: Das erzähle ich Ihnen in meinem nächsten Vortrag bei Ihnen. Spannung muss sein
RA Dr. Alexander Steinbrecher, LL.M. (Tulane), ist Head of Group Corporate, M&A and Legal Affairs bei Bombardier Transportation in Berlin. Er beschäftigt sich mit der technologieunterstützen Weiterentwicklung von Rechtsabteilungen. Er wird die Abschluß-Keynote des Unternehmensjuristen-Circle halten.