Neues FlexKapG / FlexCo
Von flexiblen Kapitalmaßnahmen über Erleichterungen bei Anteilsübertragungen bis hin zu den neuen Unternehmenswertanteilen inkl. vereinfachter Mitarbeiterbeteiligung – die FlexCo verspricht die Vorteile zwischen einer GmbH und AG zu verbinden, um allen voran für die Gründung von Start-ups attraktive Lösungen zu bieten. Doch wie flexibel ist die neue Gesellschaftsform wirklich und wann ist die Gründung oder der Wechsel zu einer FlexCo sinnvoll? Der Vortrag behandelt brandaktuelle Fragen zur neuen FlexCo aus Sicht der Praxis.
RA Dr. Clemens Hasenauer, LL.M., MBA, CERHA HEMPEL Rechtsanwälte
Mit der FlexCo wurde eine neue Rechtsform geschaffen, die interessante Möglichkeiten bietet. Die Praxis hat bislang bei den flexiblen Kapitalmaßnahmen und den Regelungen zu den Unternehmenswertanteilen zur Mitarbeiterbeteiligung Zurückhaltung gezeigt. Wir zeigen Ihnen daher auf, welche Gestaltungsvarianten sich in der Praxis bieten.
RA Dr. Bernhard Rieder, DORDA Rechtsanwälte
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MiCAR vs Prospekt VO – Emission von Wertpapieren und Kryptowerten im Vergleich
Ähnlich wie bei der Prospektverordnung, die als Vorbild für die MiCAR diente, besteht bei der Emmission entsprechender Token die Pflicht zur Erstellung eines Whitepapers. Welche Anforderungen an dieses Whitepaper gestellt werden und welche Inhalte aufzunehmen sind, aber auch welche Unterschiede zu einem EU-Prospekt bestehen, erfahren sie im Vortrag.
Mag. Susanne Reder, MA, Finanzmarktaufsicht (FMA)
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Das neue zentrale europäische Zugangsportal (‚ESAP‘) - Informationsportal im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkten und Nachhaltigkeit
Zu Jahresbeginn sind nunmehr die unionsrechtlichen Gesetzgebungsakte für die Einrichtung eines neuen zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP) für Unternehmensinformationen in Kraft getreten. Der Gemeinsame Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA JC) hat jüngst auch schon seine Entwürfe technischer Durchführungsmaßnahmen zum ESAP im Markt konsultiert. Hierzu, sowie zu den damit einhergehenden Aufgaben des nationalen Gesetzgebers, soll das Referat einen kompakten Überblick geben.
RA Dr. Alexander Russ, eunomia Rechtsanwälte
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Nachhaltigkeit / CSRD: Die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung
ESG-Ratings sind nicht nur eine Messlatte für die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen, sondern haben auch das Potenzial, das Ansehen und den Erfolg eines Unternehmens maßgeblich zu beeinflussen. Jedoch bergen sie zur Zeit auch Risiken insbesondere im Zusammenhang mit Greenwashing, die nicht unterschätzt werden sollten.
Auf Ebene der Unternehmen erfordert die Bewältigung dieser Risiken eine sorgfältig geplante und gut integrierte Compliance-Strategie, die die Genauigkeit der zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeitsdaten sicherstellt, sich an sich ändernde ESG-Standards anpasst und klare Prüfungsprozesse bei der Auswahl der ESG-Ratings und der Vermeidung von Interessenskonflikten definiert.
RA Dr. Eva-Maria Ségur-Cabanac, LL.M., Baker McKenzie
Zur Jahrestagung Kapitalmarktrecht
Zum ersten Teil dieses Beitrages mit weiteren Statements