Die OECD hat Anfang des Jahres erstmalig im Rahmen der Transfer Pricing Guidance on Financial Transactions im Detail zu den Verrechnungspreisaspekten unterschiedlicher Finanztransaktionen im Konzern Stellung bezogen. Es wurde eine Reihe von Fragestellungen geklärt. Allerdings bleibt aufgrund nach wie vor bestehender unterschiedlicher nationaler Zugänge – z.B. bei Anwendung von Stand Alone Ratings versus Gruppenrating, Umqualifizierung von Darlehen in Eigenkapital, Akzeptanz von Vergleichstransaktionen und Datenbankstudien – immer noch jede Menge Spielraum für Diskussionen. In Österreich wird schon seit geraumer Zeit mit Spannung das Update der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien erwartet. In Deutschland lag zu Beginn des Jahres ein Referentenentwurf vor, durch den unter anderem auch für die Fremdüblichkeit von Gesellschafterdarlehen zusätzliche Anforderungen definiert wurden. Auch auf Basis der OECD Guidance sind die Anforderungen an Dokumentation und Benchmarking hoch.
Krisenbedingter Finanzierungsbedarf
Durch die COVID-19 Krise besteht bei vielen Unternehmen ein erhöhter kurzfristiger Finanzierungsbedarf. Cash Pooling kommt in diesem Zusammenhang eine noch höhere Bedeutung zu. Umsatzeinbrüche und sinkende Gewinnerwartungen von Tochtergesellschaften führen zu einer Verschlechterung deren Credit-Ratings. Es stellt sich für viele Unternehmen die Frage, inwieweit hierauf im Rahmen des bisherigen Verrechnungspreiskonzepts reagiert werden muss. Was sind die realistischen Handlungsalternativen für das Unternehmen, welche Transaktionen – z.B. staatliche Überbrückungsfinanzierungen – sind als Vergleichsmaßstab heranzuziehen? Sind Verträge anzupassen? Kann im Hinblick auf die EuGH Judikatur (Rs Hornbach) auf eine Verzinsung von Darlehen verzichtet werden, sofern wirtschaftliche Gründe hierfür vorliegen? Welche Konditionen sind zu vereinbaren, wenn kurzfristiger Liquiditätsbedarf aus langfristigen Finanzierungsmitteln abgedeckt wird?
Hohe Yields aufgrund Corona Krise im März 2020
Auf den Finanzmärkten - insbesondere in dem für Verrechnungspreiszwecke relevanten Corporate Bonds Segment – ergab sich pandemiebedingt im Verlauf des Jahres eine hohe Volatilität mit Spitzen von Yields auf Unternehmensanleihen im März. Durch Maßnahmen der Zentralbanken hat sich die Lage ab Juni 2020 wieder etwas entspannt. Allerdings ist bei einer allfälligen Verwendung von Corporate Bond Daten oder Credit Default Spreads 2020 genau zu überlegen, auf welche Daten und welchen Zeitraum Bezug genommen wird, da diese unter Umständen zu extremen Ergebnissen führen. Vergleichsanalysen sind daher gerade für das Jahr 2020 und potenziell auch 2021 noch detaillierter durchzuführen.
Die Diskussion rund um die Fremdüblichkeit der Finanzierung im Konzern wird somit weiterhin spannend bleiben.
StB Mag. Iris Burgstaller ist Steuerberaterin und Leiterin des Kompetenz Centers Internationales Steuerrecht bei tpa. Bei der RuSt in Rust am Neusiedlersee wird sie zu Verrechnungspreisen bei Finanztransaktionen sprechen.
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