Auf der RuSt 2019 wird er unter anderem die Closing Session mit dem Titel „Die Privatstiftung als Goldener Käfig“ moderieren. Er hat uns im Vorfeld ein Interview zu diesem spannenden Thema gegeben:
Stiftungen können nachhaltiges Wirtschaften stützen, Arbeitsplätze sichern und den Wirtschaftsstandort beleben. Wie könnten diese positiven Effekte in Zukunft noch verstärkt werden?
Zumal in den letzten Jahren in Österreich ein kontinuierlicher Rückgang bei der Anzahl an Privatstiftungen zu verzeichnen ist, sollte in einem ersten Schritt versucht werden, diesem Trend entgegenzuwirken. Der Ball liegt dabei derzeit sicherlich beim Gesetzgeber, der mit langfristigen Anreizen dafür sorgen könnte, dass das Modell der Privatstiftung zukünftig wieder mehr an Attraktivität gewinnt. Dadurch könnte einerseits sichergestellt werden, dass erwirtschaftetes Vermögen langfristig in Österreich bleibt und so der Wirtschaftsstandort gestärkt wird. Berücksichtigt man zusätzlich, dass Privatstiftungen oftmals auch als Träger von Unternehmen fungieren, könnte dadurch auch ein positiver Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Reformstau: Welches wäre das erste Projekt, das eine neue Regierung angehen/umsetzen sollte?
Die anhaltend restriktive stiftungsrechtliche Judikatur des OGH hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass potenzielle Stifter vor dem Modell der Privatstiftung mitunter zurückschrecken und nach alternativen Veranlagungsformen für ihr Vermögen suchen. Wenngleich im Jahr 2017 bereits ein Ministerialentwurf vorlag, in dem umfangreiche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Privatstiftung vorgesehen waren, konnte man sich letztendlich doch nicht zu einer Reform durchringen. Aus Sicht der Praxis wäre es sicherlich sinnvoll, entstandene Unsicherheiten zu beseitigen und ganz generell ein offenes Ohr für die Anliegen potenzieller Stifter zu haben.
Was hat sich mit der Erbrechtsreform für die Begünstigten der Privatstiftung geändert?
Die Erbrechtsreform hat in manchen Punkten Klarheit geschaffen, in andern hingegen neue Fragestellungen aufgeworfen: Neu ist etwa, dass das Gesetz nunmehr explizit vorsieht, dass ein gesetzlicher Pflichtteil auch durch die Einräumung einer Stellung als Begünstigter einer Privatstiftung abgegolten werden kann. Ebenso wurde die von der Rechtsprechung entwickelte "Vermögensopfertheorie" im Gesetz verankert. Nach dieser beginnt die Zwei-Jahres-Frist für die Hinzurechnung von Zuwendungen an Stiftungen zur Verlassenschaft nicht zu laufen, solange sich der Stifter umfassende Änderungs- oder Widerrufsrechte vorbehalten hat.
Bislang ungelöste – und in der Praxis wohl nur äußerst schwierig handzuhabende – Bewertungsfragen wirft hingegen der neue Schenkungsbegriff des § 781 ABGB auf, nach dem nunmehr etwa auch die Einräumung einer Stellung als Begünstigter einer Privatstiftung als Schenkung im Sinne des Pflichtteilsrechts zu qualifizieren ist. Hier werden diffizile Fachgutachten nötig sein, um die erwarteten zukünftigen Zuwendungen und auf deren Grundlage den (abgezinsten Gegenwarts-) Wert der Begünstigten-Stellung ermitteln zu können.
Höre nie auf, anzufangen: Was empfehlen Sie dem Rechtsberater einer Stiftung? Mit welchem Thema sollte man sich zuerst beschäftigen, auf was sich gefasst machen?
Wie bei jeder Mandatsbeziehung ist es auch bei der stiftungsrechtlichen Beratung entscheidend, auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen für konkrete Problemstellungen und Gegebenheiten anzubieten. Rechtsberater sollten daher keinesfalls nur naheliegende Standardlösungen anbieten, sondern dem Klienten auch etwaige Alternativen zur Privatstiftung aufzeigen, um so die bestmögliche Gestaltung für den Klienten herauszufiltern. Ist die Privatstiftung das Modell der Wahl, sollte – neben den Bedürfnissen des Klienten – insbesondere die stiftungsrechtliche Judikatur des OGH im Auge behalten werden. So hat dieser in der Vergangenheit etwa die Zusammensetzung eines allfälligen Beirats in analoger Anwendung der Unvereinbarkeitsbestimmungen des Privatstiftungsgesetzes reglementiert, wodurch die Einflussmöglichkeiten von Begünstigten auf die Privatstiftung sukzessive zurückgedrängt wurden.
RA Dr. Clemens Hasenauer, LL.M., MBA ist Managing Partner bei CERHA HEMPEL RAe und spezialisiert auf M&A-Transaktionen, Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht & Umgründungen. Seit 2018 ist er fachlicher Leiter der RuSt und gestaltet auch seit vielen Jahren das Update Recht am CFO Forum.