„Die Fälle Wirecard und Commerzialbank sind eindrückliche Beispiele dafür, wie wesentlich das Verständnis des Geschäftsmodells ist – nicht nur für den Investor, sondern auch für den Abschlussprüfer. In beiden Fällen haben die Zahlen nicht zum Geschäftsmodell gepasst.
Seit Jahrzehnten ist es nicht gelungen, die sogenannte Erwartungslücke – was können Abschlussprüfer leisten versus was erwartet die Öffentlichkeit von Abschlussprüfern – zu schließen. Vielleicht ist es nun an der Zeit, die Leistungen des Prüfers noch besser an die Erwartungen anzupassen.“
Univ. Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., Wirtschaftsuniversität Wien
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„Möglichkeiten, die sich aus den rasanten, technologischen Entwicklungen ergeben, sind zunehmend ein bestimmender Faktor für Innovationen im Kapitalmarktbereich geworden. Ein spannender Bereich sind neue Arten der digitalen Entstehung, Dokumentationen und Übertragungsmöglichkeiten wertpapierrechtlicher Instrumente. Es lohnt sich hier ein besonderer Blick auf Wertrechte, Digitale Schuldverschreibungen und Security Tokens.“
Mag. Kathrin Gfall-Gapp, Head of Transaction Documentation, Erste Group
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"Die Corona-Pandemie hat in den letzten Monaten auch das Geschehen auf den internationalen Kapitalmärkten geprägt. Neben komplexen Fragen im Zusammenhang mit krisenbedingten Ad-hoc-Meldungen wurden mit Wirkung zum 1.1.2021 auch einige Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung geändert.
Neben einer Darstellung der wichtigsten Neuerungen werden im Zuge des Vortrages auch aktuelle kapitalmarktrechtliche Entscheidungen präsentiert und essenzielles Grundlagenwissen vertieft."
RA Dr. Clemens Hasenauer, LL.M., MBA, Managing Partner, CERHA HEMPEL, Wien
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„Vertrauen ist die Basis des Kapitalmarktes. Immer wieder auftretende Bilanzskandale und Malversationen (wie zuletzt Wirecard, Commerzialbank) verursachen nicht nur großen finanziellen Schaden, sondern erschüttern auch das Vertrauen von Investoren und Anlegern in die Kontroll-Mechanismen des Kapitalmarktes. Können zusätzliche Regularien und strengere formale Kontrollen fehlenden wirtschaftlichen Hausverstand bei Aufsichtsräten, Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden ersetzen?“
WP/StB Prof. Dipl.-Ing. Mag. Friedrich Rödler, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Erste Group Bank
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"Eine signifikante Neuerung der Aktionärsrechterichtlinie II betrifft die Aktionärsidentifikation. So wird es Emittenten in Zukunft möglich sein, auch die Identität solcher Aktionäre festzustellen, deren Anteil unterhalb der allgemeinen Schwellen für Beteiligungspublizität (vier Prozent bzw. drei Prozent, wenn in der Satzung vorgesehen) verbleibt. Die Identifizierung von Aktionären soll hierbei der effektiven und vor allem direkten Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären und der Aktionärsrechtsausübung dienen.
Welche Auswirkungen das auf den heimischen Kapitalmarkt haben kann, diskutieren wir auf der Fachtagung."
Dr. Eva-Maria Ségur-Cabanac, LL.M., Leitung Kapitalmarktrechtsteam, Baker McKenzie, Wien
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Zur Fachtagung "Kapitalmarktrecht" am 25. März 2021