"Es ist ein richtiger Vereinfachungsschritt, das Klein-Klein wurde ausgeräumt", sagt Franz Schrank. Es geht grundsätzlich nicht um mehr, sondern um flexiblere Arbeit. Um mehr Selbstbestimmung der Arbeitnehmer, aber auch um mehr innerbetrieblichen Freiraum.
Warum die Wirtschaft so auf diesen Schritt gedrängt hat, erklärt Schrank damit, dass immer mehr Schikanen aufgebaut wurden. Er kann sich erinnern, dass es vor Ende der 80er Jahre kaum Anfragen zum Arbeitszeitgesetz gegeben habe. Begonnen habe das erst, als immer komplexere Regeln gekommen seien und vor allem die Strafen sich gemehrt hätten. Mit der neuen Regelung kann man nun auch in Spitzenzeiten ohne Vergehen auskommen.
Fallen die Arbeitnehmer dann nicht um ihre Freizeit um?
Nein, sagt Schrank. Man müsse beim Arbeitszeitgesetz immer das "Multitasking" im Kopf haben. Ja, es ist jetzt ein 12-Stunden-Tag und auch 60 Stunden pro Woche möglich, aber: In 17 Wochen (also vier Monaten) darf der Wochendurchschnitt nicht über 48 Stunden liegen. Das gibt die EU-Richtlinie vor. Unberührt bleibt auch die Ruhezeit von elf Stunden, mit der einzigen Ausnahme in der Gastronomie.
Wenn man alle weiterhin geltenden anderen Regeln also mitberücksichtigt, sollte es zu keinen überbordenden Anforderungen an die Arbeitnehmer kommen.
Auf die Frage, ob dann nicht alle Schranken fallen, und ob es möglich wird, vor allem weniger qualifizierte Arbeitnehmer auszubeuten, antwortet der renommierte Arbeitsrechtler, dass dem die Geldbörse der Unternehmen entgegensteht, denn Überstunden sind teuer. Außerdem greifen eben die anderen Regelungen: 11 Stunden Ruhezeit, durchschnittlich höchstens 48 Wochenstunden in vier Monaten.
Für die Gewerkschaft war die Vorgangsweise der Koalitionsparteien allerdings ein aufgelegter Elfmeter
(Franz Schrank)
Zwar hat es jahrelanges Tauziehen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressenvertretern gegeben, dann ist aber alles sehr plötzlich gekommen. So wurden im Sommer 2018 zahlreiche Proteste organisiert, welche aber inzwischen wieder abgeflaut sind.
o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank ist Österreichs beliebtester Experte und die Koryphäe, wenn es um das Thema Arbeitsrecht geht. Er hat schon alles gesehen, was das österreichische Arbeitsrecht zu bieten hat, und hält regelmäßig Praktikerseminare und Fachvorträge. Der nächste Lehrgang Arbeitsrecht beginnt am 11. März 2019