Das neue Arbeitszeitrecht, das mit 1. September in Kraft getreten ist, hat keine neuen Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitszeit frei einzuteilen – weder für Arbeitgeber, noch Arbeitnehmer. Tatsächlich bietet es lediglich die Möglichkeit, täglich bis zu zwölf Stunden und wöchentlich maximal 60 Stunden zu arbeiten. Dr. Philipp Maier. LL.M., Vortragender beim Seminar flexible Arbeitszeitmodelle am 23. Oktober hat zusammengefasst wie sich das neue Recht in der Praxis auswirkt.
Was ist neu?
Im Gegensatz zu früher müssen Arbeitgeber dafür nicht mehr vorab den Betriebsrat einbinden oder eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbestätigung einholen.
Das bleibt gleich
Der Arbeitgeber kann den Arbeitseinsatz bis zur Höchstarbeitszeitgrenze nicht einseitig verordnen. Dafür braucht es eine Grundvereinbarung, beispielsweise im Dienstvertrag, wo Mitarbeiter zustimmen, (zusätzliche) Überstunden zu leisten. Ohne diese Vereinbarung sind Arbeitnehmer nur unter gewissen Voraussetzungen (betriebliche Ausnahmesituationen) verpflichtet, mehr zu arbeiten.
Keine Benachteiligung
Trotz Grundvereinbarung und/oder eine Notwendigkeit für zusätzliche Arbeit können sich Arbeitnehmer ohne Begründung weigern, die elfte und zwölfte Stunde zu leisten – was keinen Nachteil betreffend Beförderung, Gehaltserhöhung etc. zur Folge haben darf. Werden Kündigungen aufgrund nicht geleisteter Überstunden ausgesprochen, so hat der Arbeitgeber die Chance diese bei Gericht zu bekämpfen. Im Gerichtsverfahren genießen sie erhebliche Beweiserleichterungen, so müssen sie eine Benachteiligung nur plausibel machen.
Was nicht erlaubt ist?
Überstunden nach eigenem Gutdünken leisten. Eine Mehrleistung muss immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Zusammenfassung
Unternehmen und Mitarbeitern sind zwar erweiterte Spielräume gegeben, ein einseitiges Heranziehen zu zusätzlicher Arbeit bzw. eine frei gewählte Leistung von Überstunden ist auch weiterhin nicht möglich. Flexibler wird lediglich das, was vereinbart werden kann – eine echte Flexibilisierung der Arbeitszeit sieht anders aus.
Über den Autor
Dr. Philipp Maier. LL.M. ist Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Baker McKenzie und spezialisiert auf das Arbeitsrecht. Er berät insbesondere zu Transformationsprozessen, Arbeitszeitmodellen, Post Merger Integration und internationalen Entsendungen. Er ist Autor zahlreicher Publikationen und Vortragender im Arbeitsrecht. Erfahren Sie alles rund um flexible Arbeitszeitmodelle in der Praxis beim nächsten Seminar von Business Circle am 23. Oktober 2018 und 14. Mai 2019.
Den ganzen Artikel finden Sie im Personal Manager Magazin in der Ausgabe 5_18.