Von Bianca Weidinger, MSc und Theresa Wittreich, MSc MSc | Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Unternehmensrechnung und Controlling.
Im Rahmen der 17. RECON, dem Business Circle Jahresforum für Entscheider im Finanz-, Rechnungswesen und Controlling, wurde ein vielseitiges Fachprogramm zu den aktuellen Themen aus den Gebieten Finanz- und Rechnungswesen, internationale Rechnungslegung, Bewertung- und Reporting, Controlling sowie Krisen- und Risikomanagement geboten.
1. Krisen- und Risikomanagement
Ein Themenschwerpunkt der diesjährigen RECON widmete sich dem Krisen- und Risikomanagement, denn die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Podiumsdiskussion “Instrumente der Corona-Krise: Rechnungslegung und Planungsrechnung als Basis für Kreditentscheidungen und Entscheidungen der Kreditversicherer”, stellte den Auftakt der diesjährigen RECON dar. Thomas Leissing (Egger) diskutierte zusammen mit Peter Haidenek (Polytec Holding), Gudrun Meierschitz (Acredia) und Thomas Uher (Volksbank Wien) über die bisherigen Entwicklungen und die Rolle von Banken und Kreditversicherern iZm der Corona-Krise. Die Diskutanten am Podium waren sich einig, dass die Corona-Krise und deren Auswirkungen nicht mit der Wirtschaftskrise vergleichbar sind. Der mit der Corona-Krise einhergehende Lockdown im März 2020 legte von einem Tag auf den anderen das öffentliche Leben lahm – leere Straßen, geschlossene Geschäfte und Unternehmen, sowie eine stark eingeschränkte Produktion waren die Folge. Die zahlreichen Betriebsunterbrechungen gefährden die Liquidität zahlreicher Unternehmen oder bedrohen zum Teil deren Existenz: Trotz starker Umsatzeinbußen laufen die Fixkosten weiter und auch die Kurzarbeit muss teilweise finanziert bzw. vorfinanziert werden. Gefordert ist nun im Rahmen eines aktiven Krisen- und Risikomanagements die Sicherstellung der Liquidität. Hier nehmen Banken und Kreditversicherer eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Krise ein. Gesunden Unternehmen wurden Stundungen und Überbrückungsfinanzierungen gewährt. Dennoch rechneten die Diskutanten damit, dass eine große Insolvenzwelle damit nicht überwunden ist, sondern sich lediglich in das Jahr 2021 verschieben wird. Eine Umfrage unter den RECON-Teilnehmern ergab, dass diese die Rolle des Jahresabschlusses als unverändert wichtig ansehen. Basierend darauf diskutierten die Podiumsteilnehmer die Rolle des Jahresabschlusses für Kreditentscheidungen und Entscheidungen der Kreditversicherer. Es zeigte sich, dass in letzten Jahren ein Paradigmenwechsel hin zur vermehrten Einbindung der Prognose- und Planungsrechnung stattfand, um der Bewertung zukunftsorientierter Aspekte gerecht zu werden.
Im Vortrag „Going Concern im Lichte von COVID-19“ diskutierten Gerda Leimer (Grant Thornton) und Ralf Zeitlberger (Erste Bank) die Unternehmensfortführung unter Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19. Gesetzliche Grundlagen erfordern grundsätzlich einen durch COVID-19 bedingten höheren Grad an Planung und Dokumentation. Gesetzliche Anknüpfungspunkte sind va das UGB, URG, AktG und GmbHG sowie die Insolvenzordnung. Im Sinne des UGB ist insb die Going-Concern-Prämisse zu prüfen. In Hinblick auf das URG sollen Fortbestehensprognosen (lt URG Fortbestandsprognosen) als Prävention gegen eine mögliche Haftung dienen. AktG und GmbHG verlangen Entscheidungen auf Basis angemessener Informationen, wobei durch COVID-19 die Anforderungen an Rechnungswesen sowie Informationsbereitstellung gestiegen sind. Hinsichtlich Insolvenzordnung wurde betont, dass bei positiver Fortbestehensprognose keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Zudem wurden die Anforderungen an Fortbestehensprognosen sowie deren Inhalt, Umfang und Aufbau dargelegt. Aus praktischer Erfahrung sollten diese als Analyse- und Steuerungsinstrument genutzt werden und bei entsprechender Transparenz und Dokumentation zur Risikominimierung beitragen. In Hinblick auf COVID-19 wurde die Relevanz von Szenarioprognosen, laufenden Anpassungen und erhöhtem Dokumentationsbedarf hervorgehoben. Aus Bankensicht erläuterte Ralf Zeitlberger, dass die Auswirkung von COVID-19 branchenabhängig ist und eine Differenzierung erfordert. Hingewiesen wurde auf Vorteile einer konservativen Umsatzplanung sowie einer rollierenden Planung, um Anpassungen auf aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Kreditgewährungen müssen unter strenger Einhaltung des regulatorischen Rahmens erfolgen, wobei in diesem Zusammenhang die Relevanz von Restrukturierungsabteilungen in Banken betont wurde. Außerdem wurden Fortbestehensprognosen aus Bankensicht sowie außergerichtliche Restrukturierungen diskutiert.
1.1. Erfolgsfaktoren in Krisenzeiten
Leopold Rohrer (VERBUND) sprach im Vortrag "Steuerung in Krisenzeiten” über die Auswirkungen der Corona-Krise und Faktoren, welche für eine erfolgreiche Steuerung in der Krise notwendig sind. Im März 2020 entstand eine große Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Pandemie und durch die gesetzten Regierungsmaßnahmen im Lockdown. Die Verbund AG war vom Lockdown massiv betroffen, da der Stromverbrauch durch Kunden zurückging und ein Sinken des Strompreises induzierte. Als erste Reaktion auf die Situation wurde ein Stresstest durchgeführt, welcher Aufschluss darüber geben sollte, ob Bestands- und Liquiditätssicherung gegeben sind. In weiterer Folge wurden die kurz-, mittel- und langfristige Planung als relevante und aktuelle Entscheidungsgrundlagen zur Evaluierung der Unternehmensstrategie, für Investitionsentscheidungen und zur Beurteilung von M&A Targets aktualisiert. Der Prozess zur Erstellung der ad-hoc Hochrechnung für die Jahre 2020 bis 2030 beinhaltete insgesamt fünf Schritte. Im ersten Schritt wurden die Szenarien best, base und worst case definiert. Hierzu wurden die einzelnen volkswirtschaftlichen Annahmen, die den drei Szenarien zugrunde liegen, durch das Management festgelegt. Die drei Szenarien wurden als Prämissen für die Einmeldung der Auswirkungen der Corona-Krise durch die operativen Gesellschaften vorgegeben, um eine einheitliche Einschätzung der COVID-19 Auswirkungen durch die Konzerngesellschaften sicherzustellen. Im zweiten Schritt wurden die einzelnen Szenarien mit den Unternehmensprämissen verbunden, um die Frage nach den Auswirkungen der einzelnen Risiken auf das Unternehmen in den drei Szenarien beantworten zu können. Die Ableitung der wesentlichen Prämissen betraf die Evaluierung des Strompreises, der Aufwandsentwicklung, der Investitionsprojekte, der Liquidität, des Finanzergebnisses, der Dividendenfähigkeit sowie des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit. Im dritten Schritt wurde eine Hochrechnung für die nächsten Jahre erstellt. Den Input für die Hochrechnung bildeten die aktualisierten Prämissen für die drei Szenarien, auf Basis derer die zentrale Simulation des base Szenarios für die Mittel- und Langfristplanung erfolgte. Als Resultat wurden integrierte Finanzdaten für das base Szenario sowie eine Aktualisierung der wesentlichen Konzernkennzahlen in allen drei Szenarien generiert. Im vierten Schritt wurden die Ergebnisse der Hochrechnung mit der Unternehmensstrategie verglichen. Die Darstellung der Top KPIs und der Financial Governance ermöglichte Aussagen hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Unternehmensstrategie und ermöglichte Entscheidungen auf Basis der aktualisierten Daten. Darüber hinaus wurden zentrale Aussagen zu Risikoappetit und Risikotragfähigkeit formuliert und die mehrjährigen Risikobandbreiten für die drei Szenarien dargestellt. Den fünften und letzten Schritt stellte eine bedarfsweise Adaptierung der Unternehmensziele- bzw. -strategie dar.
Im Vortrag “Produktionsunternehmen: stabile und profitable Lieferketten” präsentierten Alexander Kainer (Deloitte) und als Praktiker Ewald Franzoi (Pfeifer Holding, einem Unternehmen der mitteleuropäischen Holzindustrie) die Erfolgsfaktoren erfolgreicher Lieferketten. Kainer zeigte auf, wie Lieferketten zunehmend komplexer und anspruchsvoller werden, damit Unternehmen am Markt konkurrenzfähig bleiben können. Angesichts der zunehmenden Globalisierung sind Lieferketten aber einer Bandbreite von Risiken ausgesetzt, welche durch die Corona-Krise verstärkt wurden. Die Herausforderungen iZm der Bewältigung von Unterbrechungen in der Lieferkette während des Lockdowns führten unweigerlich dazu, dass Unternehmen zunehmend ihre Wertschöpfungskette, beispielsweise bezogen auf zentralen vs dezentralen Einkauf, Vorratsmanagement und Logistikprozesse, analysieren und anpassen mussten, um schnell und effektiv reagieren zu können und für ähnliche Krisen besser gerüstet zu sein. Die Corona-Krise führte zu Veränderungen im Bereich Supply Chain Management, trug aber auch zur Beschleunigung bestimmter Entwicklungen bei. Unternehmen konzentrieren sich nun verstärkt auf Lieferkettenmodelle, die technologiebasierte Resilienz aufweisen.
Ewald Franzoi berichtete über das Supply Chain Management der Pfeifer Holding. Hier gilt der bedarfsorientierten Organisation der Warenströme und Gütertransporte eine besondere Aufmerksamkeit, da diese einen zentralen Eckpfeiler der Leistungsfähigkeit des Unternehmens darstellen. Neben den bestehenden Herausforderungen in der Lieferkette des Unternehmens mussten aufgrund der Corona-Krise zusätzliche Probleme bewältigt werden. Der Planungshorizont in der Produktion wurde wesentlich verkürzt, da Umschichtungen in der Produktion vorgenommen werden mussten und länderspezifische Corona-Maßnahmen zu berücksichtigen waren. Hinzu kam, dass die Nachfrage in der Bauwirtschaft massiv zurückging, da unter anderem über mehrere Wochen keine Genehmigungsverfahren erfolgten. Im Gegensatz dazu stieg die Nachfrage in den systemrelevanten Produktsegmenten Biobrennstoffe, Verpackungsschnittholz und Palettenklötze an, was insbesondere auf den Boom im Verpackungsbereich und der weiterhin starken Nachfrage bei Brennstoffen (wie zum Beispiel Pellets) zurückzuführen war. Zu den Erfolgsfaktoren zur Bewältigung dieser herausfordernden Situationen während der Corona-Krise nannte Herr Franzoi unter anderem den täglich tagenden Krisenstab, die stabile IT-Infrastruktur, die regionale Einkaufsstruktur, allem voran aber die gelebte Unternehmenskultur mit den flexiblen und motivierten Mitarbeitern des Unternehmens. Aufgrund der raschen Umstellung auf Homeoffice innerhalb weniger Tage und der strikten Hygieneregeln an den (Produktions-)Standorten konnten Produktionsausfälle durch COVID-19-Erkrankungen vermieden werden.
1.2 Risikomanagement
Im Vortrag „Trends im Risikomanagement – Beispiel Semperit“ wurde von Markus Hölzl (EY) und Nina Kaufmann-Frank (Semperit Holding AG) auf Entwicklungen im Risikomanagement eingegangen. Eingangs erläuterte Markus Hölzl die aktuellen Trends im Bereich des Risikomanagements, darunter die Anwendung des „Three Lines of Defense“- Modells. Als relevante Rahmenwerke nannte er das prinzipienorientierte Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) ERM 2017 sowie im Speziellen für Produktionsunternehmen die ISO-Norm DIN ISO 31000:2018-10. Hervorgehoben wurde, dass im Risikomanagement vermehrt Szenarioanalysen eingesetzt werden, um der geforderten Zukunftsorientierung nachzukommen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Entwicklung hin zur Quantifizierung des erwarteten Risikos betont. Methoden der Risikoaggregation sollten nur bei entsprechender Datenbasis bzw. Unternehmensgröße durchgeführt werden. Die Trends im Bereich des Governance Risk Compliance (GRC) liegen in der Integration von Strategie, Performance, Digitalisierung, Cybersicherheit und Nachhaltigkeit. Auf globaler Ebene konnte über den Zeitraum 2009-2019 eine Verschiebung von wirtschaftlichen hin zu ökologischen und technischen Risiken beobachtet werden, welche sich im Zuge von COVID-19 wieder umkehrte, womit die globalen Hauptrisiken wieder als wirtschaftliche Risiken kategorisiert werden können.
Nina Kaufmann-Frank gab einen Einblick in das Risikomanagement bei der Semperit Holding AG. Die Abteilung Group Risk Management & Assurance, welche die Bereiche Risikomanagement, Interne Revision und Versicherungen umfasst, übernimmt die konzernweite zentrale Koordination, Moderation und Überwachung des strukturierten Risikomanagement-Prozesses. Der Enterprise Risk Management (ERM)-Prozess ist durch kontinuierliche Weiterentwicklungsmaßnahmen für Mitarbeiter, quartalsweise Follow-Ups von Risiken und Maßnahmen, jährliche Risikomanagement-Workshops und Bewertungszyklen der Top-Risiken gekennzeichnet. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine umfassende Risikoberichterstattung der Einzelrisiken inklusive Aggregation an Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat. Ergänzt wird dieser Prozess um eine Ad-Hoc-Berichterstattung, um relevante Risiken rechtzeitig erkennen zu können. Die Verantwortlichkeit über den ERM-Prozess obliegt dem Risikomanagement Board, welches aus CEO, CFO und dem Head of Group Risk Management & Assurance besteht und bei Bedarf weitere Vorstandsmitglieder miteinbeziehen kann. Top-Risiken unterliegen einem quartalsweisen Monitoring-Prozess im Executive Committee. Updates über Maßnahmen erfolgen direkt durch die Risikoverantwortlichen. Die identifizierten Top-Risiken im Jahr 2019 waren Nachhaltigkeitsrisiken sowie -berichterstattung, Datenschutzrisiken und Cyber- bzw. Informationssicherheitsrisiken. Grundlegende Verbesserungspotenziale werden im Bereich der Risikomanagement-Kultur gesehen. 2019 wurde in der Semperit Holding AG die Entscheidung zur Installation eines modularen GRC-Systems (Crisam/Calpana) getroffen, um die Bereiche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SHE), Datenschutz, Compliance sowie Versicherungen mit den jeweils unterschiedlichen Vorgehensweisen besser integrieren zu können. Die systematische, softwareunterstützte Bewertung soll eine adäquate Abbildung entsprechender Risiken im ERM-Prozess ermöglichen. Herausforderungen für das Jahr 2021 hinsichtlich GRC sind vorrangig die Sicherstellung von Informationssicherheit, die Einhaltung des Datenschutzes und die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken. Zudem wurden die Entwicklung eines Risikomodells für Monte-Carlo-Simulationen zur Risikoaggregation inklusive der Festlegung einer geeigneten Form der Berichterstattung der Simulationsergebnisse als weitere Maßnahmen genannt.
2. Internationale Rechnungslegung
2.1. Überblick
Ein zweiter Schwerpunkt der RECON lag im Bereich der Rechnungslegung unter Berücksichtigung der durch COVID-19 induzierten Auswirkungen. Alfred Wagenhofer (Universität Graz) erläuterte im Rahmen seiner Keynote „Rechnungslegungsstandards im Stresstest: Was lehrt uns die COVID-19-Krise?“ die aktuellen und künftigen Herausforderungen in der Rechnungslegung in Zusammenhang mit COVID-19. Themen waren der erhöhte Informationsbedarf der Adressaten bei gleichzeitig geringerer Präzision aufgrund der hohen Unsicherheit, die Implementierung zeitlich befristeter gesetzlicher Erleichterungen und die Reaktionen der Standardsetter auf COVID-19. Des Weiteren diskutiert wurden der Umgang mit Unsicherheit in der Rechnungslegung sowie die Verwendung von Marktpreisen für die Bewertung. Hervorgehoben wurden zudem die Relevanz alternativer Leistungskennzahlen sowie jene von Angaben zu Schätzunsicherheiten, Finanzinstrumenten, Lagebericht und nichtfinanzieller Erklärung. Notwendigerweise zu berücksichtigende Aspekte zu COVID-19 sind reale Effekte, Anreize zu Bilanzpolitik und das Sichtbarwerden möglicher Bilanzskandale.
Im „IFRS Update und Outlook“ stellten Daniela Frei (EY) und Christian Höllerschmid (Semperit Holding AG) die neuen IFRS Standards und Interpretationen, die Implikationen von COVID-19 auf den Konzernabschluss sowie das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB vor. Diskutiert wurden die allesamt ab 1.1.2020 in Kraft getretenen Bestimmungen zu den Änderungen der Definition eines Geschäftsbetriebes (Business) in IFRS 3 bzw. der Definition von „wesentlich“ in IAS 1 und IAS 8 sowie die Bestimmungen zur Interbank Offered Rates (IBOR)-Reform mit Implikationen auf IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 bzw. zur Überarbeitung des Rahmenkonzeptes. Zudem wurde das am 30.6.2020 in Kraft getretene Amendment „COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse“ zu IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ hervorgehoben. Die direkten Implikationen von COVID-19 auf den Konzernabschluss umfassen zB IAS 36, IAS 20, IAS 37, IAS 19 und IAS 12. Aus den zahlreichen Projekten des IASB wurden jene zu „Disclosure Initiative – Subsidiaries that are SMEs“, „Management Commentary“, „Primary Financial Statements“ und „Rate-regulated Activities” herausgegriffen. Daneben wurden auch IFRS IC-Diskussionen zu diversen Sachverhalten dargestellt, wie zum Beispiel die Bilanzierung von Unternehmenserwerben.
Im „AFRAC Update“ gaben Werner Fleischer (AFRAC-Präsidium), Günther Hirschböck (KPMG) und Dominik Permanschlager (EY) einen Überblick über aktuelle Facharbeiten. Diese umfassen Stellungnahmen zu den Themen „Vergütungsbericht nach dem AktRÄG 2019“ und „Währungsumrechnung im UGB“. Neben einigen Ergänzungen, Anpassungen und Überarbeitungen bestehender Stellungnahmen wurden auch Kommentare zu Exposure Drafts und Discussion Papers des IASB und der EFRAG verfasst, wie zum Beispiel zu „Disclosure of accounting policies – Proposed amendments to IAS 1 and IFRS practice statement 2“ oder „Accounting for pension plans with an asset-return promise“. Außerdem hat das AFRAC Fachinformationen über die Auswirkungen von COVID-19 auf die Unternehmensberichterstattung und auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten zu Abschlussstichtagen nach dem 31.12.2019 erstellt.
Im Vortrag „Best Practice und Enforcement der Rechnungslegung“ stellten Klemens Eiter (BDO) und Rudolf Jettmar (OePR) IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ unter Berücksichtigung von COVID-19, die sonstigen Auswirkungen von COVID-19 auf das Enforcement sowie die aktuellen Prüfungsschwerpunkte vor. Im Bereich des Impairment-Tests kann von einer Mehrzahl an Triggering Events ausgegangen werden. Zudem wurden erläutert, dass im Fall, dass der Buchwert des Eigenkapitals die Marktkapitalisierung übersteigt, alle CGUs zu prüfen sind. Auffällig ist, dass sich bei den Tests für den Halbjahresbericht die massiven Marktausschläge der Kapitalmarktparameter bereits wieder weitgehend normalisiert hatten, es allerdings zur Erhöhung einzelner Zinsfaktoren kam. Die konkreten Auswirkungen von COVID-19 auf Impairment-Tests zeichnen sich in dem Erfordernis der Anpassung der Cash-Flow-Planung unter Berücksichtigung externer Informationen sowie in der Angabe zu Schätzunsicherheiten und Sensitivitätsanalysen im Anhang ab. Allgemeine Auswirkungen sind auf die Going Concern-Prämisse, Informationen zu (staatlichen) Unterstützungsmaßnahmen, latente Steuern (IAS 12), Fair Value-Bewertungen (IAS 36), Mietkonzessionen (IFRS 16), Drohverlustrückstellungen (IAS 37) und Finanzierungsrisiken (IFRS 7) zu beobachten. Zudem wurde die Angabe von Risiken möglicher notwendiger Buchwertanpassungen von Vermögenswerten und Schulden und der erweiterte Umfang der erläuternden Anhangangaben diskutiert.
Im „Update und Outlook zu Unternehmens- und Konzernsteuerrecht“ gaben Christoph Marchgraber (KPMG) und Michael Schilcher (BMF) einen Überblick über aktuelle gesetzliche Entwicklungen in Investitionsprämiengesetz (InvPrG) und Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG). Diskussionspunkte waren die degressive Abschreibung nach § 7 Abs 1a EstG mit implizierter beschleunigter Gebäudeabschreibung, die COVID-19 Investitionsprämie nach dem InvPrG und der Verlustrücktrag nach § 124b Z 3 55 EStG und § 26c Z 76 KStG. Als zweiter Schwerpunkt wurde in Bezug auf das DAC6/EU-Meldepflichtgesetz die Meldepflicht ab 1.7.2020 mit rückwirkender Meldung aller Steuergestaltungen zwischen 15.6.2018 und 1.7.2020 hervorgehoben. In Österreich erfolgte die Umsetzung durch das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) unter Orientierung an den Richtlinienvorgaben. Die Meldepflicht soll durch eine schnelle Informationsversorgung der Finanzbehörden zeitnahes Vorgehen gegen schädliche Steuerpraktiken wie Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung ermöglichen, wobei die Meldung legaler, aber „unerwünschter“ Gestaltungen verlangt wird. Als Highlights aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wurden „Liquidation und Gruppenbesteuerung“, „Aufgespaltene Konzernübernahme“, „Verfassungswidrige Abzinsung von Rückstellungen“ und „Ausschüttungen an Drittstaats-Holding“ diskutiert. Zudem gab es einen Ausblick auf künftige Entwicklungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis mit Fokus auf die Umsetzung der Zinsschranke.
2.2. IFRS 9
Michael Hammer (BDO) und Thomas Pichler (HYPO NOE) berichteten über die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9. Hinsichtlich der Auswirkungen von COVID-19 auf Finanzinstrumente ist laut Herrn Pichler zu erwarten, dass von Banken bereitgestellte Liquiditätslinien vermehrt gezogen, Insolvenzraten steigen und Kreditverträge gebrochen werden. Zudem wird ein signifikanter Anstieg bei Zahlungsrückständen zu verzeichnen sein. Die Hauptschwierigkeit wird die Unterscheidung zwischen permanenten Liquiditätsrisiken und anlassbezogenen Profitabilitätskrisen sein. Mit konkretem Bezug auf die Auswirkungen von COVID-19 auf einzelne Bilanzpositionen wurde im Detail der Anstieg des Expected Credit Loss (ECL) von Finanzinstrumenten bedingt durch einen Stufentransfer von Stufe 1 auf Stufe 2 diskutiert. Probleme bestehen dabei vor allem in der Beurteilung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos (SICR) vorliegt, sowie in der Schätzung der erwarteten Kreditverluste. Standardsetter wie das IASB, aber auch die ESMA, verweisen dabei auf die Funktionsfähigkeit bestehender Modelle und gestehen diesen ausreichend Flexibilität im Umgang mit COVID-19 zu. Der FMA zufolge ist eine garantierte Finanzierung als eigenständiges Finanzinstrument in Stufe 1 zu erfassen und die Gewährung eines Überbrückungsfinanzierung nicht als automatischer Trigger für einen Stufentransfer anderer Finanzinstrumente einzustufen. Zudem wurden die Auswirkungen des Moratoriums nach dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz (2. COVID-19-JuBG) diskutiert. Außerdem wurde auf notwendige Anpassungen in der Risikovorsorge hingewiesen. Aus Erfahrungen im Rahmen der praktischen Umsetzung berichtete Thomas Pichler insbesondere von der Gefahr, dass Risiken im ECL unter Umständen doppelt berücksichtigt werden, sowie von der Relevanz der unabhängigen Prüfung von Kundenangaben und -unterlagen auf Plausibilität. Zuletzt wurde die Frage substanzieller und nicht substanzieller Modifikationen durch die Anwendung von Moratorien erläutert.
Anschließend stellte Michael Hammer die Reform der Interbank Offered Rates (IBOR) und die Implikationen auf Derivate vor. Seit Oktober 2019 werden für alle maßgeblichen Währungsräume alternative Referenzzinssätze veröffentlicht – zum Beispiel im EUR-Raum die Euro Short-Term Rate (€STR) bzw. im USD-Raum die Secured Overnight Financing Rate (SOFR). Im Gegensatz zu den vormaligen Referenzzinssätzen basieren die alternativen Referenzzinssätze auf realen Transaktionen und werden als Overnight-Zinssätze eingestuft. Das Verhältnis zwischen EUNIA und €STR wurde mit €STR = EUNIA + 8,5 BP fixiert. SOFR basiert im Gegensatz zu €STR auf Repogeschäften mit US-Wertpapieren, womit das Verhältnis von altem und neuem Referenzzinssatz zueinander nicht fixiert ist. Gründe für die Ablösung der bestehenden Referenzzinssätze sind va deren Manipulationsanfälligkeit, der liquiditätsschwache Interbankenmarkt, die Ungeeignetheit zur Beurteilung von Bankenbonitäten und rechtliche Risiken. Die Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, welche bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds herangezogen werden (EU Referenzwerte-Verordnung) soll sicherstellen, dass die in der Europäischen Union bereitgestellten und verwendeten Referenzzinssätze robust, zuverlässig, zweckmäßig und repräsentativ sind sowie einen hohen Verbraucher- und Anlegerschutz sicherstellen. Die Verordnung ist seit 1.1.2018 unmittelbar anwendbar – EU Referenzwerte müssen ab 2020 die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Die Discounting-Umstellung von EONIA auf €STR erfolgte im Juli 2020. Für sich ergebende Differenzen muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden, welche nach IFRS erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden muss und nach UGB bei Derivaten des Nichthandelsbestandes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden oder durch Abgrenzung über die Restlaufzeit erfolgen kann. Probleme bei der Abgrenzung bestehen in der praktischen Umsetzung. Zuletzt wurde iZm Hedge Accounting nach IFRS 9 die Bedeutung der Verzahnung mit dem Risikomanagement diskutiert.
2.3. IFRS 16
Konrad Fuhrmann (Deloitte) und Bernhard Treitler (VERBUND AG) gaben in ihrem Vortrag “IFRS 16 – Leasingverhältnisse on balance” einen Einblick in die Anwendung von IFRS 16 in Bezug auf die Folgen von Mietkonzessionen auf Leasingnehmer und -geber. Konrad Fuhrmann erläuterte, dass als konkrete Folge von COVID-19 Leasingnehmern vermehrt Mietkonzessionen in Form von Mietreduktionen oder Mietstundungen gewährt werden. Mietreduktionen fallen in die Kategorie der Entgeltänderung, womit eine Modifikation nach IFRS 16 notwendig wird. In Bezug auf Mietstundungen handelt es sich in der Regel nicht um eine Modifikation, da es lediglich zu einer Zahlungsverschiebung kommt. Die Leasingverbindlichkeit ist weiterhin gemäß IFRS 16.36 unter Berücksichtigung des Barwerteffekts, welcher sich aus Diskontierung des geänderten Zahlungsstroms mit dem ursprünglichen Diskontierungssatz ergibt, zu bilanzieren. Da die Überprüfung auf eine Modifikation hin mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann, hat das IASB als Erleichterung ein Amendment zu IFRS 16 herausgegeben, unter dessen Anwendung ein Leasingnehmer eine Mietkonzession so behandeln kann, als ob sie keine Vertragsmodifikation darstellte. Es besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des Amendments, wobei diese unter zusätzlichen Anhangangaben einheitlich auf alle Verträge mit ähnlichen Charakteristika zu erfolgen hat. Zugeständnisse an den Leasingnehmer sind als negative variable Mietzahlungen nach IFRS 16.38 (b) zu erfassen bzw. auf eine anteilige Ausbuchung der Leasingverbindlichkeiten unter Anwendung von IFRS 9 zu prüfen. Die Änderung ist für Geschäftsjahre wirksam, welche am oder nach dem 1.6.2020 beginnen. Die Anwendung erfolgt retrospektiv. Eine vorzeitige Anwendung für am 28.5.2020 noch nicht zur Genehmigung freigegebene Abschlüsse ist ebenfalls möglich. Für europäische Bilanzierer ist zu beachten, dass das Amendment erst durch das Endorsement in EU-Recht übernommen werden muss, bevor der Standard angewendet werden kann. Die Übernahme wird für das dritte bzw. vierte Quartal 2020 erwartet. Für Leasinggeber findet das Amendment keine Anwendung; es gelten die bisherigen Vorschriften des IFRS 16. Modifikationen sind damit weiterhin gemäß den Vorschriften des IFRS 16.79 ff. in Abhängigkeit der Klassifizierung der Leasingvereinbarung als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing zu bilanzieren. Als konkrete Folge von COVID-19 können sich für Leasinggeber Forderungsausfälle ergeben. Bei Einstufung als Finanzierungsleasing gelten für unbezahlte Leasingforderungen gemäß IFRS 16.77 die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften zu IFRS 9. Hingegen werden bei Vorliegen eines Operating-Leasing mögliche Zahlungsausfälle erst im Zeitpunkt des Eintritts berücksichtigt.
Bernhard Treitler berichtete anschließend über die Erfahrungen der Verbund AG im Rahmen des Implementierungsprojekt IFRS 16. Die Leasingverhältnisse der Verbund AG umfassen im Wesentlichen Vereinbarungen über die Bereitstellung von Kraftwerken, Gebäuden, Grundstücken, Leitungen und Fahrzeugen. Nach Definition des Projektziels, welches die Erhebung und einheitliche Abbildung aller ab dem 1.1.2019 nach IFRS 16 zu beurteilenden Verträge sowie deren systematische und vollständige Erfassung im SAP-System und die einheitliche Prozessabwicklung von Leasingverträgen beinhaltet, erfolgte der Projektstart im ersten Quartal 2017. Nach Auswahl eines geeigneten Leasingtools (SAP-Addon IFRS 16.Easy) und dezentraler Vertragserhebung in den einzelnen Abteilungen wurden anhand eines Fragenkatalogs verschiedene Vertragstypen kategorisiert und hinsichtlich der Anwendung von IFRS 16 geprüft. Als relevanter Grenzfremdkapitalzinssatz gemäß IFRS 16 dient die Rendite der Verbund-Anleihe 2014-2024, angepasst um währungs- und länderspezifische Risiken sowie Zahlungsstromcharakteristika.
2.4. Weitere Themen in der Rechnungslegung
Rita Gugl (Grant Thornton) und Robert von der Dollen (UNIQA) diskutierten im Vortrag „Einheitliches Berichtsformat für Jahresfinanzberichte (ESEF)“ die Einführung des European Single Electronic Format (ESEF). Als Ergänzung zur EU-Richtlinie 2004/109/EG müssen nach der delegierten Verordnung (EU) 2018/815 vom 17.12.2018 alle börsennotierten Gesellschaften ihre Jahresfinanzberichte ab 1.1.2020 einheitlich im xhtml-Format veröffentlichen. Zudem besteht eine iXBRL-Etikettierungspflicht für primäre Abschlussbestandteile und zehn weitere Basisinformationen. Anhangangaben unterliegen ab 2022 der iXBRL-Etikettierungspflicht als Textblock. iXBRL ist eine Business Reporting Sprache für die Erstellung elektronischer Jahresabschlüsse, welche sowohl maschinell als auch in einem Standard-Internet-Browser lesbar sind. Eine Zuordnung von Finanzdaten eines Unternehmens zu inhaltlichen Konzepten der Rechnungslegungsstandards und somit eine sachgerechte und strukturierte Darstellung und mehrsprachige Vergleichbarkeit wird durch eine erweiterte IFRS-Taxonomie ermöglicht. Die Anpassung des nationalen Regelwerks zur detaillierten regulatorischen Ausgestaltung ist in Österreich durch § 150 Z1 iVm § 124 BörseG 2018 erfolgt. Anschließend gab Herr von der Dollen einen Einblick in die Erfahrungen bei der UNIQA im Zuge der Umsetzung von ESMA im Rahmen des ESMA-Feldtests. Die technische Umsetzung kann generell durch In-House Erstellung innerhalb eines bestehenden Systems oder als Stand-alone Tagging System bzw. an einen externen Partner ausgelagert als Tagging Service erfolgen. Die im Plan-Szenario festgelegte Implementierung im ersten Quartal 2020 konnte nicht erreicht und erst im Mai 2020 mit anschließender Trainingsphase im Juni 2020 realisiert werden. Die Umsetzung der ESEF-Anforderungen erfolgte durch In-House Erstellung und Integration in ein bestehendes System mittels „Firesys toolsxbrl Modul“. Positive Erfahrungen in diesem Zusammenhang waren die Integration in ein bestehendes System durch einen bekannten Anbieter sowie, dass ein direktes iXBRL-Tagging aus Firesys heraus unter entsprechendem technischem Support und Wiederverwendung vordefinierter Inhalte durchgeführt werden konnte. Der erhöhte Umstellungsaufwand, zum Teil durch ein Probe-Tagging, der höhere erforderliche technische Support sowie der kontinuierliche Verbesserungsbedarf zählten zu den Herausforderungen im Rahmen des Feldtests.
Im Vortrag „COVID-19: Unternehmensbewertung“ wurden von Victor Purtscher und Werner Rosar (beide KPMG) die Auswirkungen von COVID-19 auf die Unternehmensbewertung diskutiert. Von Herrn Purtscher wurde hervorgehoben, dass grundlegende Verfahren wie DCF-Verfahren und marktpreisorientierte Multiplikatorverfahren grundsätzlich anwendbar bleiben. In Bezug auf einen fachlichen Hinweis der KSW zu den Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmensbewertungen wurden das Stichtagsprinzip mit der zwingenden Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19 mit Stichtag 24.2.2020, die Relevanz von Szenarioplanungen aufgrund der gestiegenen Unsicherheit sowie jene der Auswirkungen auf Bezugsgröße und Multiplikator beim Multiplikatorverfahren dargelegt. Herr Rosar führte an, dass aus Sicht der Abschlussprüfer insbesondere darauf zu achten ist, dass Abwertungen auf „Value in Use“ iSd IAS 36, „Fair Value“ iSd IFRS 13 oder „beizulegender Wert“ nach UGB nicht automatisch für steuerliche Zwecke anerkannt werden. Unterschiedliche Wertkonzepte können zu abweichenden Ergebnissen führen und indizieren einen Anpassungsbedarf. Ein wesentlicher Diskussionspunkt der Abschlussprüfer ist die Überleitung der IFRS-Bewertung auf den Teilwert unter Berücksichtigung von Synergien, Kapitalstruktur, Beta-Faktor und Länderrisikoprämie. Relevant ist zudem die Frage nach der Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten sowie eine sorgfältige Dokumentation.
Marlene Halikias (Grant Thornton Austria) und Maria Ackerler (Frequentis AG) gaben in ihrem Vortrag „Internal und External Audit“ einen Einblick in das Zusammenspiel von Interner Revision und externer Abschlussprüfung. Bei Gegenüberstellung beider Systeme wurden die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, Ziele, Abläufe und Standards hervorgehoben. Potenzielle Synergieeffekte finden sich in Effizienzsteigerungen durch Kooperation und der Beseitigung von Redundanzen sowie in Effektivitätssteigerungen durch Informations-, Methoden- und Ideenaustausch aus. Um dolose Handlungen und Irrtümer in der Finanzberichterstattung aufzudecken, ist das Zusammenspiel von Management, Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer unabdingbar. Frau Ackerler gab einen Einblick in die Interne Revision bei der Frequentis AG – relevante Themenstellungen sind die Prüfung von Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen sowie Prozess- und Belegprüfungen. In Bezug auf den Abschlussprüfer erfolgt ein Austausch bzw. die Diskussion von Prüfungsergebnissen. Die Prüfungsthemen des Abschlussprüfers werden im Jahresplan der Internen Revision berücksichtigt.
Im Rahmen des Vortrags “Sustainable Accounting” sprach Andrea Sternisko (PwC) über die Auswirkungen und Risiken der Corona-Krise auf die nichtfinanzielle und die finanzielle Berichterstattung in Hinblick auf Lagebericht und Anhang. Die Relevanz nichtfinanzieller Informationen hat stark zugenommen. Dies spiegelt sich auch in der politischen und regulatorischen Entwicklung wider. Die europäischen NFI Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) wurde auf nationaler Ebene durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt, die Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) gab Empfehlungen zur einheitlichen Klimaberichterstattung für Unternehmen heraus, die Einführung des EU Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist mit Jänner 2021 geplant, und die unverbindlichen Leitlinien zur Berichterstattung über klimabezogene Informationen wurden im Juni 2019 durch die Europäische Kommission veröffentlicht. Anschließend wurden die Grundsätze der nichtfinanziellen Berichterstattung besprochen. Nach Erläuterung der Abbildung nichtfinanzieller Sachverhalte in der Berichterstattung ging Frau Sternisko auch noch auf die Wechselwirkungen zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung bei COVID-19-bezogenen Sachverhalten ein.
Die Autorinnen:
Bianca Weidinger, MSc und Theresa Wittreich, MSc, MSc sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am Institut für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Graz. Außerdem sind sie assoziierte Studentinnnen des Doktoratsprogramms DART (Doctoral Accounting, Reporting und Taxation)
Die RECON 2021 wird am 9./10. September stattfinden