Vorstandsvergütung nach der neuen europäischen Aktionärsrechterichtlinie

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Vorstandsvergütung nach der neuen europäischen Aktionärsrechterichtlinie

Nächster Termin folgt in Kürze

Hilton Vienna Plaza
Wien

Im Rahmen der Tagung geben hochkarätige Vortragende zum Thema Corporate Governance aus Politik und Unternehmen sowie aus dem Investoren- und Beratungsumfeld Antworten auf die sich durch die skizzierten Neuerungen ergebenden Fragen.

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Corporate Governance aktuell

Wie die anderen EU-Mitgliedsstaaten hat Österreich bis Juni 2019 die zweite europäische Aktionärsrechterichtlinie in nationales Recht umsetzen müssen.

Die der Verabschiedung des „Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019“ vorangehende Debatte war intensiv – zurecht, haben doch die mit ihm verbundenen Neuregelungen weitreichende Konsequenzen für die Corporate Governance und Vorstandsvergütung in Österreich.

Augenscheinlichste Neuerung: Die Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen werden erstmals in Entscheidungen zur Vorstandsvergütung einbezogen – trotz der weiter bestehenden Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Festsetzung der Vorstandsbezüge. Beginnend ab 2020 müssen Aktionäre alle vier Jahre ihr Votum zum Vergütungssystem des Vorstand abgeben. Ab 2021 muss die Hauptversammlung zudem jedes Jahr zum Vergütungsbericht des Unternehmens abstimmen.

Bereits seit Beginn des Jahres hatte sich in Diskussionen gezeigt, dass weder die betroffenen Unternehmen in Österreich noch die hier engagierten Investoren auf diese Veränderungen vorbereitet sind. So bestehen auf Investorenseite große Lücken bei den konkreten, schriftlich fixierten Anforderungen an Unternehmen in puncto Gestaltung, Abstimmung und Kommunikation von Vorstandsvergütung. Oft wird Widersprüchliches gefordert, nicht selten entsprechen die mündlich geäußerten Anforderungen nicht dem schriftlich fixierten Forderungskatalog.

Auf Unternehmensseite offenbaren sich Defizite vor allem im nachhaltig Performance-orientierten Design von Vergütungssystemen, im Engagement-Prozess mit den Shareholdern sowie in der Darstellung des Systems im Vergütungs- bzw. Corporate-Governance-Bericht.

Österreichs börsennotierte Unternehmen am Scheideweg

Mit der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie stehen die börsennotierten Unternehmen Österreichs mit Blick auf die Vorstandsvergütung vor völlig neuen Herausforderungen. Regine Siepmann und Michael H. Kramarsch der hkp/// group beleuchten im Vorfeld der Fachtagung, welche Änderungen sich konkret ergeben.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel.

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Moderation

Michael H. Kramarsch

hkp/// group

Vortragende

Wolfgang C. Berndt

OMV

Rupert Brix

Brix Mayer & Partner öffentliche Notare

Harald Hagenauer

Österreichische Post AG

Klaus Ofner

Wienerberger

Andreas Posavac

S&P Global Market Intelligence

Matthias Potyka

Bundesministerium für Justiz

Hendrik Schmidt

DWS Investment GmbH

Regine Siepmann

hkp/// group

Katharina Wratschko-Schlor

OMV AG

Programm

09:00
Begrüßung und Einführung
Die Würfel sind gefallen - Die Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie in Österreich
09:35
Neue Herausforderungen für den Aufsichtsrat
HR- und Vergütungsmanagement in Zeiten des digitalen Wandels – Zwischen Innovation und Bewährtem
10:10
2019 als Zeitenwende für die Corporate Governance und Vorstandsvergütung
10:30
Kaffeepause
10:55
Investorenverhalten & Corporate Governance
11:15
Zeitenwende oder Sturm im Wasserglas?
12:45
Lunch
13:45
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
14:15
Die Vergütungspolitik im Fokus
15:00
Kaffeepause
15:20
Der neue Vergütungs- bzw. Corporate Governance Bericht im Spiegel von Investorenanforderungen
15:45
Investorenanforderungen an die Gestaltung von Vergütungssystemen
16:15
Juristische Herausforderungen im neuen Say on Pay
16:45
Ende der Fachtagung - Farewell Drinks





Teilnehmer-Referenzen

"Es war mir eine große Freude, den Vortrag zu halten. Das Seminar war sehr informativ und von super Vortragenden geprägt - eines der besten Seminare, an denen ich in den letzten Jahren teilgenommen habe!"

Elke Napokoj
bpv HÜGEL

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