Im Rahmen der Tagung geben hochkarätige Vortragende zum Thema Corporate Governance aus Politik und Unternehmen sowie aus dem Investoren- und Beratungsumfeld Antworten auf die sich durch die skizzierten Neuerungen ergebenden Fragen.
Wie die anderen EU-Mitgliedsstaaten hat Österreich bis Juni 2019 die zweite europäische Aktionärsrechterichtlinie in nationales Recht umsetzen müssen.
Die der Verabschiedung des „Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019“ vorangehende Debatte war intensiv – zurecht, haben doch die mit ihm verbundenen Neuregelungen weitreichende Konsequenzen für die Corporate Governance und Vorstandsvergütung in Österreich.
Augenscheinlichste Neuerung: Die Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen werden erstmals in Entscheidungen zur Vorstandsvergütung einbezogen – trotz der weiter bestehenden Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Festsetzung der Vorstandsbezüge. Beginnend ab 2020 müssen Aktionäre alle vier Jahre ihr Votum zum Vergütungssystem des Vorstand abgeben. Ab 2021 muss die Hauptversammlung zudem jedes Jahr zum Vergütungsbericht des Unternehmens abstimmen.
Bereits seit Beginn des Jahres hatte sich in Diskussionen gezeigt, dass weder die betroffenen Unternehmen in Österreich noch die hier engagierten Investoren auf diese Veränderungen vorbereitet sind. So bestehen auf Investorenseite große Lücken bei den konkreten, schriftlich fixierten Anforderungen an Unternehmen in puncto Gestaltung, Abstimmung und Kommunikation von Vorstandsvergütung. Oft wird Widersprüchliches gefordert, nicht selten entsprechen die mündlich geäußerten Anforderungen nicht dem schriftlich fixierten Forderungskatalog.
Auf Unternehmensseite offenbaren sich Defizite vor allem im nachhaltig Performance-orientierten Design von Vergütungssystemen, im Engagement-Prozess mit den Shareholdern sowie in der Darstellung des Systems im Vergütungs- bzw. Corporate-Governance-Bericht.
Mit der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie stehen die börsennotierten Unternehmen Österreichs mit Blick auf die Vorstandsvergütung vor völlig neuen Herausforderungen. Regine Siepmann und Michael H. Kramarsch der hkp/// group beleuchten im Vorfeld der Fachtagung, welche Änderungen sich konkret ergeben.
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