BVerg Novelle 2016. Umfassende Neuerungen im österreichischen Beschaffungswesen.
Das Vergaberecht zählt zu den wirtschaftlich bedeutendsten Rechtsgebieten. Es ist eine Rechtsmaterie von hoher Komplexität, die sich aus dem Zusammenspiel von nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht, der Verzahnung von öffentlichem und privatem Recht und dem Ineinandergreifen von materiellem und Verfahrensrecht ergibt. Es ist von unionsrechtlichen Vorgaben und von der Judikatur des EuGH sowie von der Rechtsprechung der Vergabekontrollbehörden geprägt. Die unionsrechtliche Entwicklung führt zu einer regelmäßigen Anpassung des österreichischen Rechtsrahmens, aktuell durch das neue BVergG 2016.
Die mit 1.1.2016 in Kraft tretende Novelle des Bundesvergabegesetzes sieht weitreichende Veränderungen im österreichischen Beschaffungswesen vor. Eckpfeiler sind die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe, die Stärkung des Bestbieterprinzips und die neue "Kleinlosregelung", die den Zugang von KMU´s zu Aufträgen im Oberschwellenbereich erleichtert. Damit gehen grundlegende Veränderungen in den Beschaffungsprozessen der öffentlichen Hand und auch im Sektorenbereich einher.
Dr. Michael Fruhmann (Referatsleiter für Vergabeangelegenheiten im Bundeskanzleramt) stellt die wesentlichen Inhalte und Problembereiche der Novelle dar.
Gerade in einem Rechtsgebiet wie dem Vergaberecht resultieren tiefgreifende Änderungen wie diese, in einem dringenden Informationsbedarf betreffend der geänderten Anforderungen an alle involvierten Interessensgruppen.
Das Vergabeforum 2015 stand daher ganz im Zeichen der BVergG- Novelle und der aktuellen Judikatur des EuGH, VwGH/VfGH und BVwG/LVwG. In 9 paralellen Fachforen wurde für die über 300 Teilnehmer das gesamte Spektrum des Vergaberechts dargestellt und kommene Änderungen von den Top- Experten des österreichischen und europäischen Vergaberechts diskutiert.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer bei der Podiumsdiskussion zum Thema "Faire Vergabe"
Als besonderes Highlight des zweiten Konferenztages stand der damalige Ressortchef BM Rudolf Hundstorfer im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Praxis Rede und Antwort zu seiner Sicht von "Fairer Vergabe".
Neben unionsrechtlichen Vorgaben sind die Hintergründer der diesjährigen Novelle vor allem in dem Versuch der Erhaltung hoher Qualitätsstandards und dem Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping zu suchen. Spannend wird es, mit den ersten Erfahrungsberichten auf dem Vergabeforum 2016 zu sehen, ob diese Maßnahmen wirklich greifen konnten.