Andernfalls kann dies bei einem Compliance Vorfall zu einer zivil- und strafrechtlichen Verantwortung der Unternehmensleitung und der Bestrafung des Unternehmens führen. (Wirksame) Compliance-Systeme reduzieren dieses Risiko.
Immer mehr Gesetze setzen auf effektive Selbstreinigungsmaßnahmen.
Sowohl nationale als auch ausländische Bestimmungen fordern zunehmend die Implementierung dieser Systeme. Zwei Beispiele: Nach dem neuen österreichischen Vergaberecht müssen Unternehmen bei Compliance-Verstößen eine „Selbstreinigung“ durchführen. Dazu zählt nicht nur die interne Untersuchung der Vorfälle sowie die Kooperation mit den Behörden, sondern auch die Verbesserung des Compliance-Systems. Idealerweise wird dieses durch einen unabhängigen Dritten wie z. B. Austrian Standards zertifiziert. Ohne Selbstreinigung droht der Ausschluss von Vergabeverfahren ̶ in vielen Fällen eine Gefährdung des gesamten Geschäftsmodells.
Auch nach dem Entwurf des deutschen Verbandssanktionengesetzes sollen Anreize für Investitionen in Compliance-Systeme geschaffen werden. Unternehmen sollen bei einem Verstoß weniger bis gar nicht bestraft werden, wenn sie über effektive Compliance-Systeme verfügen. Auch eine objektiv und ernsthaft durchgeführte interne Untersuchung soll einen Bonus von bis zu 50 Prozent bringen.
Zwei gute Anlässe für Unternehmen, sich jetzt (vermehrt) dem Thema Compliance zuwenden. Zum Beispiel am 28./29. November 2019 beim Jahresforum „Compliance now!“
RA DDr. Alexander Petsche, MAES ist Partner von Baker McKenzie. Schwerpunkte: Implementierung von CMS und Internal Investigations. Co-Herausgeber „Handbuch Compliance“ und „Compliance Praxis“. Vorsitzender der ÖNORM-Expertengruppe zur Etablierung von Anforderungen an CMS.
Dieser Beitrag erschien zuerst im Industriemagazin (Ausgabe Nr. 10 / 2019)