Als die Business Circle Moderatorin Elisabeth Rudolph um 8:30 das das Webinar mit der Anmoderation eröffnete, hatten sich schon über 100 Personen im virtuellen Raum versammelt, um sich über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Haftung, Schadenersatz und Strafrisiko und die wichtigsten Dos und Don’ts für die Praxis zu informieren. Der rege Besuch zeigte, wie spannend, komplex und relevant dieses Thema derzeit ist.
SCC 2021: Jetzt alles klar?
Wer mit US-Cloud-Diensten und großen US-amerikanischen Softwarehäusern arbeitet, übermittelt unweigerlich personenbezogene Daten in die USA. Schon im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb häufen sich so Datenübermittlungen in wesentlich größerem Umfang an, als man auf den ersten Blick annehmen würde. Während innerhalb der EU seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung einheitliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten, und der EuGH dieses auch für andere Staaten, wie zum Beispiel die Schweiz und das Vereinigte Königreich, garantiert sieht, haben die EuGH-Entscheidungen den Fällen „Schrems I“ und „Schrems II“ endgültig festgestellt, dass die Rechtslage in den USA eben nicht dem europäischen Datenschutzniveau entspricht und es deshalb geeigneter Garantien zum Schutz der Rechte und Freiheiten betroffener Personen für den Datentransfer bedarf.
Die neuen Standardvertragsklauseln (SCC 2021) können eine solche Garantie darstellen und damit den internationalen Datentransfer ermöglichen.Die neuen Standardvertragsklauseln (SCC 2021) Klarheit können eine solche Garantie darstellen und damit den internationalen Datentransfer ermöglichen.
Tipps aus der Praxis
Mit Dr. Liebel und Mag. Kröpfl konnten zwei ausgewiesene Experten für den Vortrag gewonnen werden, so hat Maximilian Kröpfl den EU-weit ersten Praxiskommentar zu den SCC 2021 verfasst. Im Laufe ihres Vortrages führten beide anhand vieler Praxisbeispiele und der entsprechenden Veröffentlichung aus dem Amtsblatt der EU durch die aktuelle Rechtslage im internationalen Datentransfer. Dabei gaben sie wertvolle Tipps, in welcher Form die Vorschriften zum Transfer Impact Assessment (TIA), also der Beurteilung, ob ein angemessener Datenschutz beim Empfänger im Drittland angenommen werden kann, im Arbeitsalltag umzusetzen sind.
Bei regem Austausch klärten die beiden Vortragenden die brennendsten Fragen aus dem Chatroom und gaben wichtige Einblicke in ihren bisherigen Arbeitsalltag mit den SCC 2021.
Dr. Helmut Liebel ist Partner bei E+H und Mitglied der Praxisgruppe Wettbewerbsrecht und IP/IT. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den Bereichen IT- und Datenschutzrecht, Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Marken-, Muster- und Patentrecht), unlauterer Wettbewerb (UWG) und Vertriebsrecht. Helmut Liebel absolvierte die HTL Wiener Neustadt für Informatik und studierte anschließend an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und an der Santa Clara Law School, USA.
Mag. Maximilian Kröpfl ist als Rechtsanwaltsanwärter bei E+H tätig und Mitglied der Praxisgruppe Wettbewerbsrecht und IP/IT. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Datenschutzrecht, Immaterialgüterrecht, unlauteren Wettbewerb und Vertriebsrecht. Während seiner Studienzeit sammelte er Erfahrungen in einem bekannten österreichischen Telekommunikationsunternehmen, insbesondere im Bereich Datenschutz-Compliance. Danach war er als parlamentarischer Assistent eines Abgeordneten zum Europäischen Parlament sowie für eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei tätig.