Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften ist für jedes Unternehmen wichtig.
Beide Vortragende gingen daher ausführlich auf die Struktur des § 9 VStG ein, nach der die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit grundsätzlich alle Außenvertreter trifft, aber die Möglichkeit besteht, durch die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten auf einzelne Geschäftsführer zu konzentrieren oder an andere Personen zu delegieren. Die Systeme und Anforderungen an die Aufteilung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung sind jedoch oftmals komplex.
Die Konsequenzen und Probleme dieses Systems sind insbesondere mehrfache Verurteilungen bei mehreren Außenvertretern, höhere Strafsummen bei mehrfachen Bestrafungen und die Schwierigkeiten bei der effizienten Kontrolle bzw. Errichtung von strafbefreienden Organisationssystemen in Unternehmen.
Prof. Dr. Eisenberger und Dr. Hofmann stellten dann aber auch anhand von konkreten Beispielen die Möglichkeiten der Bestellung von verwaltungsstrafrechtlich verantwortlichen Beauftragten dar, die diesen Problemen entgegenwirken und eine Delegation der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit sowohl auf einzelne Außenvertreter als auch auf andere Personen ermöglichen. Ausführlich erörterten sie auch die jeweiligen Voraussetzungen und Wirksamkeitsanforderungen für die Aufteilung und das Bestellen von verantwortlichen Beauftragten.
Die zahlreichen Fragen aus dem Publikum leiteten in eine lebhafte Diskussion über, die sich noch weit in das anschließende Frühstück hineinzog.