Zu den neuen Regelungen mit kartellrechtlichem Einschlag gehört das deutsche Lieferkettengesetz, das hiesige Unternehmen ab Jänner 2023 trifft, sowie der frühe Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie. Auch Kooperationen zwischen Unternehmen beim Ausbau erneuerbarer Energien werfen wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Die Kartell- und Wettbewerbsrechtsnovelle von 2021 brachte zudem Nachhaltigkeitsausnahmen, die BWB legte inzwischen Leitlinien dazu vor.
All diese Entwicklungen kommen zu den bestehenden, ebenfalls wachsenden Beratungsfeldern hinzu. In puncto Kartellverfahren belegen dies die Hausdurchsuchungen in der Abfall- und der Pelletsbranche. Bemerkenswert ist auch, dass die BWB beim Kartellgericht beantragte, den rechtskräftigen Beschluss über die Strabag-Geldbuße über knapp 45,4 Millionen Euro zu überprüfen – ein völliges Novum. Zu den kartellrechtlichen Beratern zählte im ersten Vergleich unter anderem Dr. Peter Thyri.
Nachdem im Baukartell auch Porr (mit Barnert Egermann Illigasch und Wolf Theiss), Habau (mit Haslinger Nagele und SCWP Schindhelm) und Swietelsky (mit Wehner & Steinböck) zu Vergleichen kamen, laufen erste vorbereitende Schritte um eventuellen Schadenersatz.
Für Beratungsbedarf sorgt außerdem die Neufassung der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO), die im Sommer in Kraft trat. Ins Zentrum der kartellrechtlichen Arbeit rücken die Vertriebsthemen bei der Salzburger Kanzlei Pressl Endl Heinrich Bamberger, zu der Anfang des Jahres Dr. Christian Thaler hinzustieß, der frühere General Counsel der Porsche Holding.
Verstärkte Präsenz in Brüssel
Deutlich an Bedeutung gewonnen hat für manche Kartellrechtspraxen zuletzt der Standort Brüssel. Schönherr unterhält dort inzwischen ein Büro mit vier Juristen, auch bpv Hügel und SCWP Schindhelm setzen schon lange auf eine Präsenz am Sitz der EU-Kommission. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer und E+H Rechtsanwälte sind nun Partner einen Teil ihrer Zeit ebenfalls dort vor Ort.
Unklar blieb bis Redaktionsschluss, wie die Bundesregierung die Nachfolge an der Spitze der BWB regelt. Vorübergehend – seit beinahe einem Jahr – leitet die stellvertretende Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch die Behörde. Fast einhellig sind sich Kartellrechtler und -rechtlerinnen einig, dass sie eine hervorragende Wahl wäre. „Sie hat das Kartellrecht von der Pike auf gelernt, und sie kennt die
Akteure und die BWB bestens“, sagte ein angesehener Partner: „Das ist wichtig, weil wir für eine gute Beratung Berechenbarkeit brauchen.“ Dass die Stelle weiter unbesetzt ist, wird für viele der Bedeutung der Behörde nicht gerecht. Auf ein positives Echo stieß indes der personelle Ausbau beim Bundeskartellanwalt, wo nun zusätzlich eine zweite Stellvertreterin und eine juristische Mitarbeiterin beschäftigt sind.
Raphael Arnold und Annette Kamps sind beim JUVE-Verlag für den österreichischen Markt zuständig
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