Untersuchungsausschuss und Anhörungen im Parlament, personelle Konsequenzen in Kontrollorganen, und sogar ein eigenes neues Gesetz zur „Stärkung der Finanzmarktintegrität“ (war die Integrität des betreffenden Finanzmarktes bisher so schwach?). Die Rede ist von Deutschland, dem seit Großbritanniens BREXIT bedeutendsten Kapitalmarkt der EU Und der Anlass ist - erraten: Der Wirecard-Bilanzskandal, von dem ja auch viele österreichische Anleger betroffen und geschädigt sind. „Folgen von Wirecard - Für Rechnungslegung und Aufsichtsrat in der börsennotierten Gesellschaft“ war daher Thema einer prominent besetzten Diskussion beim Kapitalmarktrechtstag. Interessant waren die Aussagen darüber, was man von den Kontrollinstitutionen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer(aufsicht) erwarten kann. „Hauptqualifikation für Aufsichtsräte kann nicht sein, dass sie Zeit haben“, so der Seitenhieb des langjährigen erfahrenen Aufsichtsratsvorsitzenden der Erste Group, Friedrich Rödler, auf das „Pensionistengremium“ der burgenländischen Commerzialbank. Er empfiehlt als wichtige Informationsquelle für Aufsichtsräte die interne Revision. In Banken habe der Aufsichtsratsvorsitz direkten Zugriff auf die interne Revisionsabteilung. Alarmzeichen sei für ihn, wie im Falle Wirecard, wenn ein DAX-30-Unternehmen im Aufsichtsrat keinen eigenen Prüfungsausschuss hat.
Erwartungen an die Wirtschaftsprüfer
Wie wichtig ihr die Möglichkeit zum direkten Zugang zur internen Revision ist, unterstreicht auch Eva Eberhartinger, Universitätsprofessorin an der WU Wien und Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates der Raiffeisen Bank International. Es gehe darum, „nicht abhängig davon zu sein, was einem der Vorstand sagt“. Der Aufsichtsrat sei „die erste Instanz“, damit interne Prozesse funktionieren. Vor einer falschen Erwartungshaltung gegenüber seiner Institution warnt der Sprecher des Vorstandes der Abschlussprüferaufsichtsbehörde Peter Hofbauer: „Wir sind eine Qualitätssicherungsbehörde, damit Wirtschaftsprüfer Standards einhalten“, aber keine Aufsicht mit Sanktionsmöglichkeiten bei „schleissigen“ Prüfungen. Für den Wunsch nach Wissensaustausch mit dem Prüfungsausschuss fehle die gesetzliche Grundlage. Trotzdem forderten die zwei Aufsichtsräte, dass die Wirtschaftsprüfer mehr in die Pflicht genommen werden sollten und man die „Erwartungen durchaus etwas anheben“ könne.
Der Beitrag erschien zuerst im Börsen-Kurier