1. Was ist das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz, das die Regeln für die Zusammenarbeit von Unternehmen in der Lieferkette regelt. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen fair zusammenarbeiten und die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen.
Am 23.02.2022 veröffentlichte die EU-Kommission den lang erwarteten Entwurf für ein übergreifendes EU-Lieferkettengesetz. In Deutschland wurde bereits im Juni 2021 ein eigenes, nationales Lieferkettengesetz beschlossen.
2. Wie wirkt sich das Gesetz auf die Unternehmen aus?
Das Lieferkettengesetz setzt Unternehmen unter Druck, die Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten zu verbessern. Viele Unternehmen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Welche Folgen hat das Gesetz für die Zusammenarbeit von Unternehmen? Das Lieferkettengesetz wirkt sich positiv auf die Zusammenarbeit von Unternehmen aus. Die Regeln des Gesetzes stärken den Schutz der Arbeitnehmer und verbessern die Transparenz in der Lieferkette. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten. Unternehmen müssen bei der Auswahl ihrer Lieferanten künftig stärker auf deren Nachhaltigkeit achten und regelmäßig überprüfen, ob in den betreffenden Lieferketten Menschenrechte oder Umweltschutznormen verletzt werden.
Neben dem Sitz eines Unternehmens ist auch die Anzahl der Mitarbeiter dafür ausschlaggebend, ob es vom LkSG betroffen ist oder nicht. In Deutschland sind ab 01.01.2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 01.01.2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten davon betroffen. Diese Kennzahlen aus dem Lieferkettengesetz gelten auch für ausländische Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. So betrifft das Gesetz ab 2023 auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Zulieferer. Bis dahin müssen diese prüfen, ob eines oder mehrere ihrer Produkte unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen hergestellt wird. Stellen sie solche Missstände fest, müssen sie die größeren Firmen, mit denen die kleineren Betriebe zusammenarbeiten, darüber informieren. Nur so erfüllen die KMU ihre Berichtspflicht gegenüber den ihr übergeordneten Gliedern in der Lieferkette. Daher sollten sowohl kleinere als auch größere Betriebe bereits jetzt festlegen, wie sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen.
3. Relevanz für Österreich
99,6 Prozent aller österreichischen Unternehmen sind KMU mit einer hohen Exportrate an Investitionsgütern. Darin sind viele, die Deutschland als wichtigsten Handelspartner haben. Daher sind sie ab 01.01.2023 mittelbar Beteiligte an der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierdurch sind hohe administrative Verwaltungsaufwände zu erwarten, wenn größere Unternehmen die Verantwortung auf die KMU abwälzen. Als Zulieferer sind sie damit kurz- und mittelfristig bereits heute, noch bevor es in Österreich ein entsprechendes Gesetz gibt, mit Lieferkettenregulierungen konfrontiert, ohne davon profitieren zu können. Im schlimmsten Fall können Zulieferer oder KMU von der Lieferkette ausgeschlossen werden, falls sie die erforderlichen Nachweise nicht erbringen können. Diesen Schritt müssten größere Unternehmen gehen, da ihnen andernfalls die für das LkSG erforderlichen Nachweise fehlen.
4. Fazit: Ist das Lieferkettengesetz eine gute Sache?
Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Allerdings ist es fraglich, ob das Gesetz in seiner jetzigen Form ausreichend effektiv sein wird. Zwar sind Unternehmen künftig verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl ihrer Lieferanten stärker zu berücksichtigen. Doch fehlen bisher klare Richtlinien dafür, wie diese Kriterien angewendet werden sollen. Auch die Überprüfungspflichten für Unternehmen sind relativ vage formuliert und enthalten keine konkreten Strafen für Verstöße. Daher bleibt abzuwarten, ob das Lieferkettengesetz in der Praxis tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt." Neben einer besseren Reputation (mit entsprechenden Vorteilen bei der Personalakquisition und -motivation) könnten auch die Kapitalkosten sinken, weil Investorinnen und Investoren zunehmend auf Umwelt- und Menschenrechtsaspekte achten. Ein stärkerer Fokus auf Sozial- und Umweltkriterien kann zu einem effizienterem Ressourcenverbrauch führen und dabei auch die Produkt- und Prozessinnovation fördern. Ziel des Gesetzes ist es, die Verantwortung der Unternehmen für die Arbeits- und Lebensbedingungen entlang der globalen Lieferkette zu stärken und so zu einer nachhaltigen und menschenrechtlich verträglichen Globalisierung beizutragen.
Der Autor: Dipl.-Bw. Matthias Dennig ist Compliance Projects Specialists bei targens und hat mehr als 15 Jahre Erfahrung in Compliance Projekten an der Schnittstelle zwischen Fachbereich und IT. Am 18. November 2022 moderiert er im Rahmen der „Compliance now!“ einen Workshop zum Thema Lieferketten Compliance.