Univ. Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., unter anderem Aufsichtsratsmitglied bei der Raiffeisen Bank International und Vorsitzende des Prüfungsausschusses betonte, wie wichtig ihr die Möglichkeit des direkten Zuganges zur Leiterin der internen Revision der Bank ist. Sie nützt diesen auch bewusst, ebenso wie das direkte Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer.
Eva Eberhartinger ist Universitäts-Professorin und Leiterin der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- & Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien. Bei der Diskussion unterstrich sie, wie wichtig es ist, dass das interne Kontrollsystem die Kontrolle auch ausübt. Sie betonte weiters, wie wichtig ihr der Zugang zu den relevanten Informationen ist und die Tatsache, nicht davon abhängig zu sein, was der Vorstand sagt, bzw. dessen Aussagen als alleinige Informationsquelle heranziehen zu müssen. „Wenn ich auf massiven Widerstand stoße, wenn ich mit der Leitung der internen Revision sprechen will“, ist das für sie ein Alarmzeichen. Denn der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss sei „die erste Instanz, damit interne Prozesse funktionieren“. Gute und richtige Regeln gibt es genug, diese müssen aber auch gelebt und konsequent umgesetzt werden.
Mit dem direkten Zugriff des Aufsichtsrats-Vorsitzes auf die interne Revision gehen die Banken „mit gutem Beispiel voran“ und das hat sich bewährt, so Eberhartinger. Die Unabhängigkeit vom Vorstand ist besonders für den Prüfungsausschuss wichtig.
„Professional Scepticism“ als Verpflichtung
Die erfahrene Aufsichtsrätin über die Prüfung: „Ich soll sie zwar überwachen, aber ich stehe nicht hinter dem Wirtschaftsprüfer. Ich habe daher nur eine Annäherung, um beurteilen zu können, ob die Prüfung gut war.“ Wenn also die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) einen Review für das Unternehmen mache, möchte sie von der APAB darüber informiert werden. Die Fälle Wirecard und Commerzialbank Mattersburg waren davor wohl „jenseits des Vorstellungsvermögens“. Man habe als Aufsichtsrat ja „ein gewisses Grundvertrauen in das Unternehmen, sonst wäre man wohl nicht dabei“.
Ihr Wunsch Richtung APAB: Wirtschaftsprüfer machen zwar keine forensische Prüfung, aber man sollte die Prüfer „doch mehr in die Pflicht nehmen“ und „Professional Scepticism“ zur rechtlichen Verpflichtung machen.
Der Artikel erschien zuerst auf inara.at
Zu unserem Bereich „Recht & Steuern“