Die Rechtsanwaltskanzlei Weber & Co lud zusammen mit Business Circle am 22.September zu einem Executive Round Table in die Wiener Secession. Vor einem, über 40 Personen zähelenden Publikum eröffnete der Moderator Dr. Dominik Lamezan-Salins (FINAD) den Abend und begrüßte die anwesenden Experten:
Dr. Clemens Gregor (Mitglied des Stiftungsvorstandes der König Privatstiftung)
Mag. Johannes Eder, MBA (Geschäftsführer der Humanomed Gruppe)
Dr. Georg Burger-Scheidlin, LL.M. (Partner bei Weber & Co)
Die Diskutanten beleuchteten dabei mögliche Konflikte im Management einer Stiftung und gingen besonders auf die Rolle des Rechtsberaters in der Konfliktlösung ein.
Was tun, wenn der Stifter dem Stiftungsvorstand nicht mehr sagen kann, was zu tun ist?
Zum Ambiente der Wiener Secession passend waren sich die Diskussionsteilnehmer einig, dass eine Stiftungsurkunde zwar grundsätzlich in Stein gemeißelt ist, zumal wenn der Stifter bereits verstorben sein sollte, aber dass es von vorneherein Aufgabe auch der Rechtsberatung ist, die Stiftungsurkunde so aufzusetzen, dass es für die nächsten Generationen auch noch tragfähig ist, auch wenn die Nachfolgenden risikoaffiner sein sollten, was sich in der Praxis häufig als der Fall erweist. Wie lässt sich nun die Urkunde so flexibel halten, dass die Stiftung nicht versteinert? So ist es beispielsweise juristisch völlig in Ordnung, in die Stiftungsurkunde einen Passus wie „Näheres regelt die Geschäftsordnung“ aufzunehmen. Auch kann ein einzelnes Wort schon einen großen Unterschied machen, wenn zum Beispiel statt „Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen“, „„Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei Personen“ steht.
Die weitere Diskussion behandelte typische Konfliktszenarien in Stiftungen wie den so wörtlich oft „meilenweiten“ Unterschieden zwischen Stiftungsvorstand und Unternehmensführung oder der Situation, dass die Kinder des Stifters beim Aufsetzen der Urkunde 14 oder 15 waren und jetzt 40 oder 50 sind und eignen Vorstellungen haben. Eine andere interessante Situation kann sich ergeben, wenn bei großem Kindersegen über mehrere Generationen die Anzahl der mitbestimmenden Parteien immer stärker anwächst. Gerade in solchen Fällen ist idealerweise die Anwältin oder der Anwalt gefordert, als Rettungsanker zu fungieren und so lange die Stiftungsgeschäfte zu begleiten, bis interne Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt sind.
Der nächste Teil der Diskussion war dem Themenkomplex der Vermögensverwaltung gewidmet, wo es zum Beispiel um die Frage des Investierens in risikoreiche Assets oder des Ausschüttens von Vermögen versus weiteren Aufbau des Stiftungsvermögens ging. Verschiedene Szenarien wurden mit Praxisbeispielen veranschaulicht und aus anwaltlicher Sicht kommentiert.
4 Personen haben Erfahrungen, 40 Personen haben mehr Erfahrungen
Welche Konstruktionen haben sich bewährt -welche weniger: In der abschließenden Diskussion entwickelte sich unter Einbeziehen des Publikums ein reger Austausch, der noch lange nach dem offiziellen Ende in zwanglosem Rahmen weitergeführt wurde.
RA Dr. Georg Burger-Scheidlin, LL.M. (Edinburgh) ist Partner bei Weber & Co. Rechtsanwälte in Wien. Seine Spezialgebiete sind Vermögensstrukturierung und Vermögensnachfolge, Gesellschaftsrecht sowie Stiftungs- und Familienrecht. Dr. Burger-Scheidlin ist Vortragender an der Alpen Adria Universität Klagenfurt.
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