Der M&A-Experte Mag. Marco Steiner gab vor über 50 Gästen im virtuellen Raum im Rahmen eines Praxis-Updates einen Überblick über Unternehmenstransaktionen in Insolvenzszenarien. Die anhaltende COVID-19 Pandemie und die Lockdown-Maßnahmen werden in naher Zukunft unweigerlich zu einem Anstieg von Restrukturierungs- und Insolvenzszenarien führen. Die damit einhergehende wirtschaftliche Unsicherheit lässt ein starkes Ansteigen sogenannter "distressed" M&A-Transaktionen erwarten.
Wann spricht man von „Distressed M&A“?
Marco Steiner arbeitete eingangs in seinem Vortrag die wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien heraus, welche an alle Beteiligten in einem Transaktionsszenario besondere Herausforderungen stellen:
- Krise beim Target (Zielgesellschaft)
- Krise beim Verkäufer
- Erwerb vor der Insolvenz oder aus der Insolvenz
- (Teil)verkauf von Unternehmen/Beteiligungen als Teil eines „größeren“ Sanierungskonzepts
- Grundsätzlich (je nach Krisen-Phase) als Share Deal und als Asset Deal möglich
Ausführlich wurde dabei selbstverständlich die neue Restrukturierungsordnung (ReO) in Hinblick auf vorinsolvenzliche Restrukturierungen behandelt.
Grundsätzlich zu unterscheiden ist dabei, ob Erwerb bei einem in der Krise stehenden Unternehmen vor der Insolvenz, oder aber aus dem bereits eingeleiteten Insolvenzverfahren heraus stattfinden soll. Eine Unternehmenskrise ist dabei durch den §2 Abs 1 EKEG als Zahlungsunfähigkeit iSd §66 IO, Überschuldng iSd §67 IO oder Eigenmittelquote unter 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre definiert. Gründe dafür können neben Managementfehlern oder einer betrieblichen Fehlentwicklung eben auch unvorhergesehene Ereignisse wie COVID-19 sein.
Als einer der gravierenden Unterschiede bei Erwerb vor oder aus der Insolvenz wurde die Rolle der Insolvenzverwalter behandelt.
In der anschließenden Fragerunde über die Chat- Funktion zeigte sich, dass insbesondere die Rolle von Banken und Versicherungen besonderes Interesse weckte.
In seinem Schlusswort bemerkte Mag. Marco Steiner, dass die Insolvenzwelle kommen wird, branchenspezifisch aber unterschiedliche Auswirkungen haben könnte. Vor allem werden Unternehmen betroffen sein, die auch schon vor 2020 nicht ganz ideal aufgestellt waren. Umso wichtiger ist es jetzt für die Geschäftsleitung und die Rechtsabteilungen, die Situation genau zu beobachten und sich der Risiken von Organhaftungsfällen bewusst zu sein.
Das nächste gemeinsame Legal Breakfast von E+H Eisenberger + Herzog und Business Circle wird im Herbst stattfinden – dann hoffentlich wieder live.
Mag. Marco Steiner ist Partner bei E+H Eisenberger + Herzog Rechtsanwälte und Mitglied der Praxisgruppen Unternehmensrecht und M&A sowie Immobilienwirtschaftsrecht. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht / M&A, Venture Capital / Private Equity sowie im Energie- und Liegenschaftsrecht. Er ist regelmäßig Vortragender der Legal Breakfast – Reihe.
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