Diese beziehen sich auf Gesellschaften, welche dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) unterliegen. Die überarbeiteten Merkblätter liegen somit in der dritten Auflage vor und ersetzen die vorigen Versionen aus dem Jahr 2018. Die BaFin hatte die aktualisierten Dokumente bereits im Juni 2020 zum Zweck der öffentlichen Konsultation auf der Homepage der Behörde veröffentlicht.
Da in den folgenden Konsultationen mehrfach die Befürchtung geäußert wurde, dass die neuen Leitlinien kleinere und mittlere Institute unverhältnismäßig überfordern könnten, weil sie Leitlinien ein breites Spektrum an Unternehmen und Fallkonstellationen regeln, wurden die Merkblätter seitens der BaFin in den Einleitungen noch um eine Klarstellung zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergänzt.
Weiters wartete die BaFin noch das Gesetzgebungsverfahren zum Risikoreduzierungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879) gewartet, mit dem Risiken im Bankensektor reduziert und die Proportionalität gestärkt werden sollen.
Leitlinien zur Fachlichen Eignung der Inhaber von Schlüsselfunktionen
Die Überarbeitung der Merkblätter war notwendig geworden, um die Leitlinien der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) in die eigene Verwaltungspraxis zu übernehmen. Konkret handelt es sich um die „Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2017/12) sowie die „Leitlinien zur internen Governance“ (EBA/GL/2017/11). Damit wird auch eine Eignungsmatrix eingeführt, mit der sowohl das Wissen, Fachwissen und die Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder des Leitungsorgans in ihrer Leitungsfunktion dargestellt werden, als auch deren Fähigkeit, im Kollektiv die richtigen Entscheidungen zu treffen. In den insgesamt 25 Kriterien finden sich beispielsweise:
- Führung und Unterstützung von anderen
- Entwicklung der Kultur des Instituts
- Externe Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Anteilseignern, Kunden und externe Rechnungsprüfern
- Ggf. mehrsprachige Kommunikation
- Fähigkeit, den Vorsitz in einem internen Beschlussorgan zu führen
also neben der fachlichen Qualifikation auch vieles von dem, was man früher unter "soft skills" subsummiert hätte.
Damit ist nicht nur das Compliance-Management der betroffenen Unternehmen involviert, sondern auch Human Resources und Weiterbildung.
Wesentliche neue Inhalte der aufgrund der Leitlinien umfangreich überarbeiteten Merkblätter sind:
- Verschärfte Anforderungen an das aufsichtliche Überprüfungsverfahren ( „Fit and Proper-Prüfung“):
- Vertiefung und Konkretisierung der Anforderungen, u. a. Anzeige von Wiederbestellungen
- Ausweitung der im Anzeigeverfahren einzuholenden Informationen und erweiterte Informationspflichten der beaufsichtigten Unternehmen gegenüber der Aufsicht - Anpassungen der materiellen Anforderungen an Geschäftsleiter und Mitglieder von Aufsichtsorganen mit Schwerpunkt Mandatszählung
- Anforderungen an interne Richtlinien und Prozesse der Institute (Eignung, Diversität, Schulung, Umgang mit Interessenkonflikten)
- Hinweise zu Pflichten der Institute (Durchführung von internen Prüfungen der individuellen und kollektiven Eignung von Organmitgliedern, Eignungsprüfung von Inhabern von Schlüsselfunktionen, Umgang mit Interessenkonflikten)
Hier können Sie die Dokumente direkt einsehen:
Das Merkblatt zu den Geschäftsleitern
Das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen