Kreislaufwirtschaft in EU-Taxonomie & CSRD
Die Parallele der beiden gesetzlichen Bestimmungen liegt vor allem in der Definition des Begriffs „Kreislaufwirtschaft“: Kreislaufwirtschaft beschreibt ein Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird. Dadurch werden nicht nur die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert, sondern es wird auch das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert.
Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und für jene Unternehmen verpflichtend anzuwenden, die gesetzlich einen Nachhaltigkeitsbericht (nicht-finanzielle Erklärung) veröffentlichen müssen. Die EU-Taxonomie gliedert sich in sechs Umweltziele. Jedes davon beinhaltet unterschiedliche Wirtschaftssektoren mit zugehörigen Wirtschaftstätigkeiten, die wiederum jeweils konkreten technischen Kriterien unterliegen, um festzustellen, ob die Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Eines dieser sechs Umweltziele nennt sich „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“.
Wege zum Umweltziel Kreislaufwirtschaft
Eine Wirtschaftstätigkeit kann auf verschiedene Arten wesentlich zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beitragen:
- Verbesserung der Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Nachrüstbarkeit oder Wiederverwendbarkeit von Produkten
- Verringerung des Ressourcenverbrauchs durch Produktgestaltung und Auswahl von Materialien
- Entwicklung von Geschäftsmodellen des Typs „Produkt als Dienstleistung“ und mit kreislaufgerechten Wertschöpfungsketten – mit dem Ziel, Nutzen und Wert von Produkten, Komponenten und Materialien so lange wie möglich auf dem höchsten Stand zu halten
- Verringerung des Gehalts an gefährlichen Stoffen in Materialien und Produkten während des gesamten Lebenszyklus bzw. Ersetzen durch sicherere Alternativen
- Verringerung von Lebensmittelabfällen in Produktion, Verarbeitung, Herstellung oder Vertrieb von Lebensmitteln
CSRD mit gezielten Standards für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Neben den harten technischen Kriterien der EU-Taxonomie, die eingehalten würden müssen, um einzelne Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig auszuweisen, bildet die CSRD die Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche wiederum die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beinhaltet. Insgesamt wurden zwölf Standards definiert. Auf die Kreislaufwirtschaft bezieht sich konkret ESRS E5 „Resource use and circular economy”. In diesem Standard wird auch auf andere Standards bezuggenommen, auf welche eine gelebte Kreislaufwirtschaft direkten Einfluss hat: So ist das Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft eng mit anderen Umweltthemen wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen sowie Biodiversität verbunden.
Besonders sticht im Standard ESRS E5 die Betrachtung von Kreislaufwirtschaft hervor, die über die klassischen fünf Schritte der Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung) hinausgeht. Insgesamt werden neun Stufen der Kreislaufwirtschaft angeführt, die im Zusammenhang mit dem Standard berücksichtig werden müssen: refuse, rethink, reduce, reuse, repair, refurbish, remanufacture, repurpose und recycle. Um den Standard auch messbar zu machen, müssen Unternehmen – sofern dieses Thema als wesentlich erachtet wird – unter anderem Kennzahlen berichten wie das Gesamtgewicht und den Prozentsatz der Materialien, die aus dem Produktionsprozess der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens (einschließlich Verpackung) stammen und nach Kreislaufprinzipien entwickelt wurden.
Fazit
Kreislaufwirtschaft ist ein System, das auf nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum ausgerichtet ist. Die Vorteile für die Umwelt eines solchen Systems liegen auf der Hand: die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Emissionen in die Luft (Treibhausgasemissionen oder andere Verschmutzungen), die Begrenzung der Wasserentnahme und -einleitung, die Regeneration der Natur und letztlich die Begrenzung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
Entsprechend der unterschiedlichen Definition der gesetzlichen Bestimmung wird schon jetzt die zukünftige Komplexität ersichtlich, die im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft von Unternehmen bewertet und berichtet werden muss. Daher ist es wichtig, den Überblick zu bewahren und rechtzeitig mit der Umsetzung der EU-Taxonomie und der CSRD zu beginnen.
Die Autorin: Dipl.-Ing. Marina Luggauer, M.Sc. ist Manager Advisory und Sustainability Services bei KPMG in Wien. Sie berät in der Analyse und Implementierung der Anforderungen laut EU-Taxonomie und begleitet ihre Kunden beim Erstellen des Nachhaltigkeitsberichts.
Am 14.2.2023 spricht Sie beim Austrian Circular Economy Exchange zum Thema "Kreislaufwirtschaft aus der Sicht des CSRD-Reportings und der EU-Taxonomie."