Dabei geht es nicht nur um die klassischen Felder wie Geldwäsche und Korruption, sondern auch um Bereiche wie nukleare Sicherheit, Produktsicherheit, öffentliche Gesundheit sowie Verbraucher- oder Datenschutz. Wie alle EU-Mitgliedsstaaten muss auch Österreich die Richtlinie bis Herbst 2021 umsetzen.
Am Legal Breakfast von Eisenberger & Herzog und Business Circle gaben Dr. Jana Eichmeyer und Mag. Judith Feldner ein umfassendes Update. Weit über 100 Gäste waren der Einladung ins weXelerate gefolgt, um sich auf die Neuerungen vorzubereiten, welche auf die einheimischen Unternehmen zukommen werden. Insbesondere werden die neuen Vorschriften nun für Unternehmen aller Branchen gelten, während im Zuge der Finanzkrise für Banken ähnliche Vorschriften schon gelten und viele Behörden auch bereits über anonyme Hinweisgebersysteme verfügen.
In Zukunft müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen es ermöglichen über vertrauliches Hinweisgebersystem Rechtsverstöße zu melden.
Dr. Eichmeyer und Mag. Feldner gaben einen ausführlichen Einblick über die zu beachtenden Aspekte der neuen Vorschriften, vor allem darüber, wer „Whistleblower“ sein kann, und welchen Schutz dieser genießt. Auch kamen konkrete Umsetzungsaspekte nicht zu kurz, etwa welche Arten von Hinweisgebersystemen es gibt und was im Unternehmen selbst betreut werden kann und wann der Einsatz eines externen Systems ratsam ist.
Was österreichische Unternehmen im Auge behalten müssen:
- Wo soll die Verantwortung für das Hinweisgebersystem liegen?
- Wer nimmt die Meldungen entgegen?
- Wer leitet Folgemaßnahmen ein?
- Wie muss das passende System ausgestaltet sein?
- Welche Rechtsbereiche sind für Ihr Unternehmen besonders relevant?
- Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend geschult?
- Wie gestalten Sie das Roll-Out – Workshops, Intranet, E-Learning…?
Die beiden Expertinnen erläuterten mit vielen Beispielen und konkreten Tipps für die Praxis, wie diese Fragen am besten anzugehen sind. Sie machten deutlich dass nicht reicht, ein Hinweisgebersystem nur einzuführen, es muss auch umgesetzt und gelebt werden. So etwas braucht Zeit. Insofern wird der Herbst 2021 schneller da sein, als man denkt.
Die anschließende Diskussion drehte sich vor allem um die arbeitsrechtlichen Aspekte des Whistleblowing, bevor die Gespräche im zwanglosen Rahmen des Frühstücks weitergeführt wurden.
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