Zusammen mit Eisenberger & Herzog hatten wir am 23. Jänner in Fortsetzung der letztjährigen Veranstaltungsreihe ins weXelerate geladen.
Dr. Andreas Zellhofer und Dr. Helmut Liebel informierten ausführlich über alle Neuerungen und Paradigmenwechsel, welche mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 auf österreichische Unternehmen zukommen werden.
Neues Jahr – neue Themen! Das gilt vor allem für das Datenschutzrecht
Welche Rechte haben die von einer Datenverarbeitung Betroffenen nach der neuen Rechtslage? Welche Pflichten treffen Unternehmen damit? Wie wichtig ist ein Verfahrensverzeichnis? Auf all diese Punkte und vor allem auf die Frage, wie man sein Unternehmen nun DSGVO-fit machen sollte, gingen die beiden Experten ausführlich ein und erklärten anhand von illustrativen Beispielen, wie man sich die neue Rechtslage in der Praxis vorzustellen hat.
"Mit der deutlichen Verschärfung der Geldbuße hat der Gesetzgeber das klare Zeichen gesetzt, dass die Missachtung des Datenschutzrechts künftig keine (betriebswirtschaftlich) sinnvolle Option mehr sein darf."
(Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter des EU Parlaments)
Waren bisher Verwaltungsstrafen bei Datenschutzverstößen auf EUR 25.000 begrenzt, so gelten zukünftig Geldbußen bis zu EUR 20 Mio. bzw. 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Dr. Zellhofer und Dr. Liebel gingen weiters auf die Rolle des Datenschutzbeauftragten ein und klärten einige populäre Irrtümer auf: auch wenn ein Unternehmen nicht der Pflicht unterliegt, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, gilt dennoch die DSGVO.
Die Vortragsunterlagen können Sie hier herunterladen (pdf, 2 MB)
Nachbericht auf ehlaw.at
Die Veranstaltungsreihe "E&H Legal Breakfast" wird im März 2018 mit einem Thema aus einem anderen Rechtsbereich fortgesetzt.
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