Beim Cash Pooling schließen sich einzelne Konzerngesellschaften im Liquiditätsmanagement zusammen, um Liquiditätsengpässe gegenseitig auszugleichen. Damit soll zum Beispiel die Aufnahme von Bankkrediten vermieden werden. Marco Steiner ging ausführlich darauf ein, inwiefern ein solches Modell zulässig ist, welche Beschränkungen bestehen und was der OGH dazu sagt.
Der ausgewiesene Corporate und M&A-Experte erläuterte zunächst Begriff und Struktur des Cash Pooling-Modells, bevor er die Vor- und Nachteile beleuchtete. Da die Vorteile in vielen Fällen deutlich überwiegen, wird Cash Pooling auch immer beliebter. Mit dem Zunehmen von Cash Pooling Modellen nimmt dieses Thema auch in der Judikatur größeren Raum ein. In einem Exkurs widmete sich Mag. Steiner ausführlich der vor kurzem ergangenen Entscheidung OGH 17 Ob 5/19p mit der sich der OGH zum ersten Mal zur Frage der Kapitalerhaltung bei einem konzerninternen Cash Pooling beschäftigt. Diese ausführliche Behandlung der Haftungsrisiken in Zusammenhang mit der Kapitalerhaltung wurde ergänzt durch praktische Tipps und Checklisten zur Vertragsgestaltung, wobei Marco Steiner neben Zuständigkeiten und Vertragsbeziehungen vor allem auf die notwendigen Vertragsbestandteile und -inhalte einging.
Der Vortrag schloss mit einer Betrachtung zum Spannungsfeld zwischen Eigenkapitalersatzrecht (EKEG) und Cash Pooling und dazu, inwiefern das Bankwesengesetz (BWG) von Cash Pooling Modellen berührt sein kann.
Im Publikum waren neben interessierten Juristen auch viele Finanzmanager, so dass sich, bevor es schließlich zum Frühstück ging, noch eine angeregte Diskussion entwickelte, die neben den rein rechtlichen auch finanzielle Aspekte berührte.
Hier können Sie die Vortragsunterlagen herunterladen (pdf, 485 KB)
Mag. Marco Steiner ist Partner bei Eisenberger & Herzog und Mitglied der Praxisgruppen Unternehmensrecht und M&A sowie Immobilienwirtschaftsrecht..