Durch die zwei großen Themen der letzten Monate, das neue Datenschutzrecht sowie das neue Arbeitszeitrecht, gehen spannende OGH-Entscheidungen für den HR-Alltag etwas verloren.
Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung sind nun bereits einige Monate vergangen. In der Zwischenzeit ist auch das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. Neben diesen zwei großen Themen sind in jüngster Vergangenheit auch einige, für den HR-Alltag relevante OGH-Entscheidungen ergangen. Gemeinsam mit Business Circle hat Eisenberger & Herzog (E&H) dazu am 16.10.2018 erneut zum Arbeitsrechtfrühstück ins weXelerate geladen, wo interessierte Gäste an dem Vortrag der E&H-Arbeitsrechtsexpertin Dr. Jana Eichmeyer teilgenommen haben.
Die Vortragende klärte die häufigsten Fragen und Irrtümer aus der Praxis auf, vor allem in Bezug auf den Unterschied zwischen Normal- und Höchstarbeitszeit, die Durchschnittsgrenze von 48h/Woche, die innerhalb eines Zeitraums von 17 Wochen nicht überschritten werden darf, sowie das grundlose Ablehnungsrecht der Arbeitnehmer für die 11. und 12. Überstunde.
Auch in Hinblick auf den neuen HR-Datenschutz gibt es Aspekte, die in der Praxis immer wieder Fragen aufkommen lassen. So ist im HR-Bereich zum Beispiel zu beachten, dass nur bei Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, des Vertrages oder berechtigter Interessen des Arbeitgebers keine (zusätzliche) Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers für die Datenverarbeitung erforderlich ist. Die Daten dürfen diesfalls nur im Rahmen der erteilten Erlaubnis, und nur solange sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, verarbeitet werden.
Frau Dr. Eichmeyer hat die zum Teil komplexe Rechtslage ausführlich erklärt und durch aktuelle OGH-Rechtsprechung ergänzt. Anschließend ging sie auf die Fragen aus dem Publikum ein, die den Einstieg in eine spannende Diskussion boten.
Die Vortragsunterlagen können Sie hier herunterladen (pdf, 500 KB).
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