Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in aller Munde. Mit 25.05.2018 tritt sie in Geltung und bringt umfassende Änderungen in vielen Bereichen, darunter auch bei M&A-Transaktionen.
Gemeinsam mit Business Circle hat Eisenberger & Herzog (E&H) dazu am 24.04.2018 erneut zum Datenschutzrechtsfrühstück ins weXelerate geladen, wo viele Gäste an dem spannenden Vortrag der E&H-Datenschutz- und M&A - Rechtsexperten Dr. Andreas Zellhofer und Mag. Marco Steiner teilgenommen haben.
Beide Vortragende haben auf die datenschutzrechtlichen Aspekte hingewiesen, die bei M&A-Projekten eine entscheidende Rolle spielen können, und zwar sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite. Im Zentrum des Vortrages stand die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Datenraum des Zielunternehmens, deren Offenlegung gegenüber Dritten (darunter insbesondere Gesellschaftern, bloßen Kaufinteressenten sowie dem tatsächlichen Käufer) sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Strukturierung von M&A-Prozessen.
Entscheidend ist dabei, dass stets eine ausreichende Rechtsgrundlage für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang vorliegt, was häufig eine umfangreiche Interessensabwägung erfordert. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit wird das Zielunternehmen jedenfalls geeignete Vorkehrungen für eine eingeschränkte Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Dritten zu treffen haben. Dies hat zugleich Implikationen für strukturelle Überlegungen der Käufer- wie auch der Verkäuferseite, jeweils abhängig davon, ob ein "Asset Deal" oder "Share Deal" beabsichtigt ist.
Dr. Zellhofer und Mag. Steiner haben die komplexe Thematik auf den Punkt gebracht und durch praxisnahe "Dos and Don'ts" ergänzt. Anschließend gingen die beiden Vortragenden auf zahlreiche Fragen aus dem Publikum ein, die den Einstieg in eine spannende Diskussion boten.
Die Vortragsunterlagen können Sie hier herunterladen (pdf, 630 KB).