Mit dem Vergaberechtsreformpaket werden die EU-Vergaberichtlinien aus 2014 nun mit einiger Verspätung umgesetzt.
Gemeinsam mit Business Circle hat Eisenberger & Herzog (E&H) dazu am 26.06.2018 nach dem Datenschutzrechtsfrühstück ins weXelerate geladen, wo viele Gäste an dem spannenden Vortrag der E&H-Vergaberechtsexperten Mag. Ulrike Sehrschön und Mag. Wilhelm Offenbeck teilgenommen haben.
Beide Vortragende haben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des BVergG 2018 gegeben und auf die grundlegenden Änderungen hingewiesen. Neben dem erweiterten Katalog an neuen Ausnahmetatbeständen wurden auch verfahrensrelevante Vorschriften wie Fristen NEU und die Pflicht, Ausschreibungsunterlagen bereits in der 1. Stufe zur Verfügung zu stellen, dargestellt.
Ab Oktober ist die elektronische Auftragsvergabe verpflichtend. Weiters wird es neue Verpflichtungen nach Zuschlag und für Bieter zwingend umzusetzende relevanten Änderungen, insbesondere hinsichtlich Eignungsnachweise und Subunternehmer, geben.
Wie angekündigt, haben Mag. Sehrschön und Mag. Offenbeck die umfangreiche Thematik kompakt, aber sehr aufschlussreich - eben "in a Nutshell" - dargestellt und durch praxisnahe Hinweise ergänzt. Die anschließende Diskussion wurde aufgrund der zahlreichen Fragen aus dem Publikum so spannend, dass der geplante Zeitrahmen noch überzogen wurde.
Hier können Sie die Vortragsunterlagen herunterladen (pdf, 365 KB)
und hier die Grafik zum Instanzenzug 2018 (pdf, 216 KB)