Zusammen mit Dr. Jana Eichmeyer und Eisenberger & Herzog hatten wir für den 27. September erneut zu einem Arbeitsrechtsfrühstück ins K47 geladen.
Neben den aktuellsten Entwicklungen in der Gesetzgebung und spannenden HR-Themen standen richtungsweisende OGH Entscheidungen im Fokus. Frau Dr. Eichmeyer beleuchtete dabei vor allem Fragen rund um die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung und deren Auswirkungen für das Arbeitsrecht. Weiters beleuchtete sie im Detail verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungszahlen wie den seit 1. Juli geltenden Beschäftigungs-Bonus und die ‚Beschäftigungs-Aktion 20.000‘.
In den letzten Wochen hatte ein immer noch nicht final geklärter Fall Aufsehen erregt, in welchem Vorstände eines großen österreichischen Unternehmens von Strafen in Millionenhöhe bedroht sind.
Konkret war ein Montageauftrag an ein kroatisches Unternehmen vergeben worden, welches Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis beschäftigte. Die Verwaltungsbehörde sah einen Verstoß gegen das Lohn-und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, wogegen nun Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht wurde. Man darf gespannt sein, wie hier entschieden wird, wir freuen uns schon auf ein Update zum nächsten Arbeitsrechts-Frühstück.
In der folgenden Übersicht über aktuelle Rechtsprechung ging es um ein EuGH Vorabentscheidungsverfahren zum Anspruch auf die 6. Urlaubswoche, um Fragen zum Verfall von Ansprüchen im Arbeitsverhältnis und darum, welche die nicht zu unterschätzenden Gefahren mit der Etablierung von betrieblichen Übungen einhergehen können.
Abschließend stellte sich Frau Dr. Eichmeyer direkten Fragen aus dem Publikum, so dass sich dieser Morgentermin für alle Teilnehmenden voll auszahlte.
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