Legal Breakfast “Global Mobility und Arbeitsrecht”
Am 13. September hatten E+H Rechtsanwälte und Business Circle erneut zum Legal Breakfast in die Labstelle geladen. RA Karolin Andréewitch-Wallner, E+H RAe und Moritz Mirascija, Bereichsleiter Legal, Compliance & ESG begrüßten die über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Rechts- und HR-Abteilungen zahlreicher Unternehmen und Banken.
Dr. Karolin Andréewitch-Wallner widmete sich dabei dem spannenden Thema Global Mobility und Arbeitsrecht. Viele coronabedingte Beschränkungen sind mittlerweile ausgelaufen, wovon auch die Teilnehmerzahl von über 60 Personen zeugte. Auch nehmen berufsbedingte Reisetätigkeiten wieder vermehrt zu, während sich gleichzeitig durch Home-Office und Teleworking neue rechtliche Fragen stellen. Gerade vor diesem Hintergrund war der Zeitpunkt für das Vortragsthema perfekt gewählt und stieß auf rege Teilnahme. Auch in ihrer täglichen Beratertätigkeit spüren E+H, dass die Anfragen hinsichtlich Global Mobility deutlich zunehmen. Einerseits werden Fach- und Führungskräfte wieder in ausländische Produktionsstandorte entsendet, andererseits macht der Mangel an Schlüsselkräften in bestimmten Bereichen den temporären Einsatz von Kolleg:innen aus dem Ausland in Österreich zunehmend notwendig. Was für große Konzerne teilweise zum Alltag gehört, stellt mittlere Unternehmen im Einzelfall vor besondere Herausforderungen.
Internationale Mitarbeitereinsätze und Rot-Weiß-Rot – Karte
Bei internationalen Mitarbeitereinsätzen gilt es grundsätzlich zwischen Aufenthaltsrecht und Beschäftigungsrecht zu unterscheiden, wobei auch zahlreiche kombinierte Bewilligungen bestehen (wie etwa die Rot-Weiß-Rot – Karte). Die Identifizierung des "passenden" Beschäftigungstitels hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist in der Praxis oftmals komplex. Zusätzlich ist bei Auslandseinsätzen die Frage nach dem anwendbaren Arbeits- und Sozialrecht zu stellen. Frau Dr. Andréewitch-Wallner machte in ihrem Vortrag weiters deutlich, dass Behörden Rechtsverstöße im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung nicht als Kavaliersdelikte behandeln. Strafbar ist dabei in erster Linie der Arbeitgeber, d.h. dessen zur Vertretung nach außen berufene Vertreter.
Im weiteren Verlauf des Vortrages ging die Referentin auf die Unterschiede von Dienstreisen, Entsendungen und Überlassungen sowie auf die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesnovellen ein. Abschließend gab sie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand konkreter Beispiele aus der Praxis einen Überblick über die wichtigsten Dos and Don'ts rund um das Thema Global Mobility.
Dr. Karolin Andréewitch-Wallner ist Partnerin im Wiener Büro von E + H und Mitglied der Praxisgruppen Arbeitsrecht und Prozessführung. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung unserer Mandanten in sämtlichen Fragen des (individuellen und kollektiven) Arbeitsrechts sowie in der Betreuung arbeitsrechtlicher Gerichtsverfahren. Zudem vertritt Karolin Andréewitch-Wallner Mandanten laufend im Zuge von Due Dilligences und bei Betriebsübergängen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich Global Mobility, den sie maßgeblich betreut.
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