CFO Forum 2020: Steuer-Update
Beim traditionellen Steuer-Update liegt der Fokus weniger auf technischen Details, sondern auf den aktuellen Entwicklungen, die über das Steuerrecht eine Auswirkung auf die finanzielle Unternehmenssteuerung haben.
Diese aktuellen Entwicklungen sind einerseits gekennzeichnet von der durch Automatisierung und Digitalisierung bedingten Transformation der steuerlichen Abläufe im Unternehmen, andererseits von internationalen Entwicklungen auf EU- und OECD-Ebene zur Bekämpfung von Steuergestaltungen, die Gewinne möglichst niedrig besteuert lassen. Vor allem im Zusammenhang mit neuen digitalen Geschäftsmodellen beschäftigt sich die OECD in ihrem BEPS 2.0 Projekt mit neuen Ansätzen zur vermeintlich gerechteren Verteilung des internationalen Steueraufkommens zwischen den einzelnen Staaten. Die sog. „pillar one“ beschäftigt sich damit, wo („profit allocation“) und auf welcher Basis („nexus“) Gewinne besteuert werden sollen, während im Rahmen der „pillar two“ über die Einführung einer nationalen Mindestbesteuerung diskutiert wird.
Die OECD strebt bis Ende 2020 eine konsensuale Lösung an. Ungeachtet dieser Bemühungen zur Etablierung einer international abgestimmten Vorgehensweise, führen immer mehr Staaten individuell unterschiedliche Konzepte einer digital service tax (DST) ein. In Österreich ist mit 1.1.2020 die fünfprozentige Werbeabgabe auf Online-Werbedienstleistungen in Kraft getreten. Das Aufkommen dieser digitalen Werbeabgabe dürfte sich in überschaubaren Grenzen halten, weil es nur für Unternehmen zur Anwendung kommt, die weltweit mehr als EUR 750 Mio Umsatz und in Österreich mehr als EUR 25 Mio Erlöse aus digitalen Werbeumsätzen erzielen.
Meldepflicht für potenziell aggressive Steuermodelle
Einen wesentlich breiteren Anwendungsbereich wird hingegen die Meldepflicht potenziell aggressiver, grenzüberschreitender Steuermodelle (sog. DAC 6 Meldungen) nach dem EU-MeldepflichtG finden. Auch wenn Österreich sich bei der Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie eng an diese gehalten hat und auch eine tendenziell enge Auslegung der Meldetatbestände anstrebt, ist de facto jedes international tätige Unternehmen davon betroffen. Selbst wenn in einem Unternehmen keine meldepflichtigen Gestaltungen identifiziert werden, ist bereits dieser Umstand in geeigneter Weise zu dokumentieren. Diese EU-Meldepflicht stellt nur ein Beispiel für das zunehmende Dokumentationserfordernis im Rahmen der Tax Compliance dar, welches gemeinsam mit der zunehmenden Automatisierung eine Neuausrichtung der Tax Function hin zu verstärktem Prozessdenken erfordert.
Einführung eines Tax Compliance Management Systems als Herausforderung für den CFO
Die Einrichtung eines den Erfordernissen des Unternehmens angepassten Tax Compliance Management- bzw Steuerkontrollsystems (SKS) stellt dabei eine originäre Verantwortung des CFO dar. Letztlich kann damit aber eine massive Reduktion persönlicher Haftungsrisiken in unternehmensrechtlicher und finanzstrafrechtlicher Hinsicht bewirkt werden.
Ein geprüftes SKS ist die Grundvoraussetzung dafür, an der Begleitenden Kontrolle durch die Finanzverwaltung teilzunehmen. Auch wenn ein Unternehmen das nicht möchte, sorgt ein gelebtes SKS dafür, das unternehmerische, persönliche und finanzielle Risiko zu reduzieren und steuerliche Transparenz zu schaffen. Das führt nicht nur zu einer Optimierung des Tax-Managements, sondern bildet auch eine Vertrauensbasis im Zusammenspiel mit den Finanzbehörden.
Die Frage nach der Existenz eines dokumentierten SKS wird zukünftig zum Standard jeder Betriebsprüfung gehören und damit die Art und Weise des Ablaufs der Prüfung ganz entscheidend beeinflussen.

Der Autor: WP/StB Mag. Dr. Eugen Strimitzer ist Tax Partner bei KPMG. Beim Steuer-Update für CFOs wird er 2020 wird es nicht nur die wesentlichen Schritte zur Einführung eines SKS und dessen Nutzen diskutieren, sondern auch detaillierte Hinweise zur zukünftigen Steuerpolitik der neuen türkis-grünen Bundesregierung geben.