Das Begutachtungsverfahren zum Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetz ist eingeleitet. Wir freuen uns daher das erste Seminar zum VirtGesg anbieten zu können.
Das Begutachtungsverfahren zum Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetz ist eingeleitet.
Damit will der Gesetzgeber in Österreich einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen, der eine vernünftige Alternative zu einer Präsenz-Hauptversammlung gestattet. Die vorgesehenen Regelungen sollen in dem neuen virtuellen Format Aktionärsrechte in umfassender Weise gewährleisten.
Die Vorteile einer virtuellen Hauptversammlung nach dem VirtGesG:
Da das Bundesgesetz über virtuelle Gesellschafterversammlungen die nötige Rechtssicherheit bietet und die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters nutzt, trägt es den Interessen der Unternehmen und Aktionären gleichermaßen Rechnung.
Bei der sogenannten moderierten Versammlung nach dem VirtGesG steht ein echter interaktiver Austausch mit Aktionären im Vordergrund: Redebeiträge und Fragen können Aktionäre live per Videozuschaltung während der Hauptversammlung an den Vorstand richten. Ein Novum gegenüber der Versammlung nach dem COVID19-GesG bzw der COVID19-GesV.
Ein Hauptversammlungsbeschluss zur entsprechenden Änderung der Satzung ist erforderlich. Damit wird der Vorstand – allenfalls mit Zustimmung des Aufsichtsrates – ermächtigt, zu entscheiden über die Form der Durchführung, dh eine Hauptversammlung mit physischer Anwesenheit der Teilnehmer oder eine virtuelle Versammlung. Bei dieser Veranstaltung wird der Entwurf des VirtGesG von Dr. Matthias Potyka präsentiert und befassen sich Experten mit wichtigen Aspekten zur Durchführung einer Hauptversammlung nach dem VirtGesG.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen 2023!
Romy Faisst, Initiatorin, Business Circle
Rupert Brix, Fachlicher Leiter, Brix Mayer & Partner öffentliche Notare
1. Konferenztag
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20% Mehrwertsteuer.