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PoP 2025 - Power of People

Legal Breakfast „Wichtige arbeitsrechtliche Updates für HR und die betriebliche Praxis“

Am 31. Mai haben E+H und Business Circle zum Legal Breakfast in die Labstelle geladen. RA Dr. Natalie Hahn, E+H RAe und Moritz Mirascija begrüßten die über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Rechts- und HR-Abteilungen großer und mittlerer Unternehmen und Banken.

Pandemie, Homeoffice und 3G – COVID-19 wirkt sich nach wie vor massiv auf die Arbeitswelt aus. Die Vortragende Dr. Natalie Hahn, Partnerin bei E+H und Arbeitsrechtsexpertin, lieferte einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und berichtete von Fällen aus der Praxis. Zudem wurden aktuelle Fragen beantwortet, die die betriebliche Praxis vor Herausforderungen stellen. Wie Dr. Hahn betonte, ist es gerade in Zeiten wie diesen wichtig, immer auf aktuellem Stand zu sein, um teure Fehler tunlichst zu vermeiden.
Der Vortrag orientierte sich entlang folgender Agenda:

  • (Kein) Verpflichtender Urlaubsverbrauch während der Dienstfreistellung bei befristeten Dienstverhältnissen
  • Entlassung wegen unzulässiger Aufzeichnung eines Gesprächs mit dem Vorgesetzten
  • Bonusanspruch bei unterjährigem Ausscheiden und Freiwilligkeitsvorbehalte bei Bonuszusagen
  • Zwei Jahre Corona, so hat es (nicht) funktioniert
  • Nach zwei Jahren Corona, aktueller Stand

Die aktuellen, praxisrelevanten Fälle wurden mit Esprit und Stringenz so dargestellt, dass das Publikum gleich von Beginn an in das Thema hineingezogen wurde, viel für das eigene Daily Business mitnehmen konnte, um sich schließlich rege an der abschließenden Diskussion zu beteiligen.
Nach den drei eingangs behandelten Themenkreisen ging es im letzten Teil des Vortrags hauptsächlich um Erfahrungswerte nach zwei Jahren Corona-Pandemie und den diesbezüglichen aktuellen Stand.

Herausforderungen durch Corona-Maßnahmen

Insbesondere iZm der Umsetzung Corona bedingter Maßnahmen galt es im Arbeitsrecht seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zahllose Herausforderungen zu meistern, wobei der OGH hier arbeitgeberfreundliche Tendenzen erkennen ließ. Jedenfalls ist nach wie vor auch bei der Umsetzung von innerbetrieblichen Maßnahmen besonderes Augenmerk geboten.
Zum weiteren Umgang mit der Impfpflicht, deren bisherige Handhabung Frau Dr. Hahn als „typisch österreichische Lösung“ bezeichnete, gab sie einen Überblick über den derzeit aktuellen Stand und einen Ausblick, wie es weitergehen könnte.
In der anschließenden Fragerunde wurde noch einmal ein besonderes Augenmerk auf Aufgaben und Kompetenzen des Betriebsrates gelegt sowie auf die Vereinbarungen zum Homeoffice, in denen sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseite ihre berechtigten Interessen haben und auch wahren müssen.

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Dr. Natalie Hahn ist Partnerin im Wiener Büro von E+H und dort Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Sie berät in- und ausländische Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis hin zu dessen Beendigung. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsverfassungsrecht, Restrukturierungen, Outsourcing & Betriebsübergang, Prozessführung, Beratung von Führungskräften und Organen sowie Arbeitsstrafrecht (LSD-BG, Ausländerbeschäftigung, Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung, Arbeitnehmerschutz, Verwaltungsstrafrecht). Natalie Hahn ist ferner Autorin und Vortragende zu verschiedensten arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.

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