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Das europäische Sanktionsrecht

Worauf österreichische Unternehmen jetzt achten müssten.

Das europäische Sanktionsrecht wird kontinuierlich strenger, wobei derzeit wichtigster Treiber der Russland-Konflikt ist. Die unmittelbar in Österreich geltenden sanktionsrechtlichen Vorschriften umfassen Importverbote, Ausfuhrbeschränkungen und Bereitstellungsverbote für Waren und Dienstleistungen und dürfen in keinster Weise umgangen werden. Im Ergebnis sind daher weitaus mehr österreichische Unternehmen zur Beachtung der Sanktionsvorschriften verpflichtet, als oftmals gedacht. Vor allem sobald bestimmte Waren außerhalb der europäischen Union gekauft oder verkauft werden, selbst wenn es keinen direkten Konnex zu Russland gibt.

Weltweit geltendes Sanktionsregime der EU

Die Sanktionsmaßnahmen müssen von allen EU-Bürger weltweit eingehalten, selbst wenn die EU-Bürger beispielsweise in Asien oder Afrikageschäftlich aktiv sind. Konzernmütter aus der EU sind seit Mitte 2024 verpflichtet, nach besten Kräften sicherzustellen, dass deren Auslandstöchter auch außerhalb der EU das europäische Sanktionsregime einhalten. Damit wird die Wirkung des EU Sanktionsrechts bspw. auf Tochtergesellschaften in China oder Indien erstreckt, und bewirkt sogar eine Verantwortung des europäischen Managements für Töchter in der Russischen Föderation.

Aufgrund hoher Sorgfaltspflichten müssen Lieferanten, Kunden und Waren entlang von Lieferketten und Absatzketten anhand eines ausgereiften risikobasierten Ansatzes bewertet werden, um Verstöße und (teils sehr) hohe Strafen zu verhindern. Konkret ist nun seit 11. Februar das neue Sanktionen Gesetz 2024 in Kraft und mit diesem wesentlich höhere Strafdrohungen als bisher. Bei schwerwiegenden bzw. wiederholten Verstößen können Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro verhängt werden. Auch drohen gerichtliche Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Darüber hinaus können Verstöße gegen das Sanktionsrecht u.a. vergaberechtliche Konsequenzen auslösen, weil Zweifel an der Zuverlässigkeit des Lieferanten bestehen.

Eine haftungsbefreiende Sanktionsprävention ist daher im Interesse von Unternehmen und deren Managements existenziell und erfordert eine Evaluierung bzw. Anpassungen ausgehend von der Data Governance über Compliance hin bis zu den Business Modellen. Außerdem sind Banken und Versicherungen verpflichtet, dem Geldwäscheregime ähnliche Präventions- und Überwachungssysteme einzuführen. Die Fähigkeit von Unternehmen, Bankenfinanzierungen zu erhalten, wird daher zeitnah auch davon abhängen, ob Sanktionsrisiken effektiv vom Unternehmen verhindert werden.

Andreas Pollak und Michael Sifkovits werden das Thema "Umgang mit Sanktionen und Embargos: Aktuelle Rechtslage - Kriterien - Vorstands-Haftung - Strafen" in einer Round Table-Session beim CFO Forum 2025 am 3. April näher behandeln.

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