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CFO Forum 2022: Das Rechts-Update

Dr. Clemens Hasenauer, CERHA HEMPEL begleitet das CFO Forum schon sehr lange mit seinem jährlichen Rechts-Update. Im Vorfeld des CFO Forums 2022 gibt er wieder einen Überblick über Gerichtsentscheidungen und Judikatur sowie darüber, was auch CFOs über die aktuelle Rechtslage wissen sollten.

Themenbereich Konzernleitung und Konzernüberwachung

Den Vorstand einer Konzernobergesellschaft trifft nach herrschender Lehre sowie Judikatur eine gewisse Konzernleitungspflicht in Hinblick auf die Konzernuntergesellschaften. Im Rahmen dieser Pflicht hat er im Wesentlichen für eine ordnungsgemäße Leitung und Organisation des Konzerns zu sorgen. Korrelierend zur Konzernleitungspflicht des Vorstands besteht auch eine Konzernüberwachungspflicht des Aufsichtsrats, die sich wiederum auf die konzernleitende Tätigkeit des Vorstands bezieht. Die konkrete Ausgestaltung sowohl der Konzernleitung als auch der Konzernüberwachung unterliegt dem pflichtgebundenen Ermessen dieser beiden Organe. Vorstand und Aufsichtsrat müssen somit unternehmerische Entscheidungen im Sinne der Business Judgement Rule treffen.
Mit der Konzernleitungs- und Konzernüberwachungspflicht, und insbesondere der Reichweite von Zustimmungsvorbehalten im Konzern, hat sich der Oberste Gerichtshof in einer jüngst ergangenen Entscheidung (OGH 25.11.2020, 6 Ob 209/20h) befasst und dabei neue Maßstäbe in Bezug auf den Ermessensspielraum von Vorstand und Aufsichtsrat gesetzt. Darin hat der OGH ausgesprochen, dass eine Geschäftsordnung konzernweit auszulegen sein kann und, dass "konzernrelevante" Geschäfte – zusätzlich zur Zustimmung auf Ebene der Gesellschaft, die das "konzernrelevante" Geschäft vornimmt – auch der Zustimmung des Aufsichtsrats der Konzernobergesellschaft bedürfen. Der Vorstand der Konzernobergesellschaft muss die Zustimmungsvorbehalte konzernweit umsetzen, was einen mehr oder minder straffen Informationsfluss "nach oben" und aktives Beteiligungsmanagement "nach unten" voraussetzt.
Für die Praxis ergeben sich daraus offene Fragen hinsichtlich des Umfangs der Konzernleitung und -überwachung und der dabei gebotenen Sorgfalt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Auch wirft die Entscheidung die Frage auf, ob allenfalls ein Änderungsbedarf im Bereich der Corporate Governance im Konzern besteht. Schon aufgrund des Risikos der Haftung von Organmitgliedern ist es für österreichische Konzerne ratsam, die Geschäftsordnungen ihrer Gesellschaften darauf zu überprüfen, ob sie den neuen Grundsätzen der Judikatur des OGH entsprechen und sie allenfalls anzupassen.

Themenbereich ESG-Reporting

Der Begriff "Nachhaltigkeit" ist mittlerweile seit vielen Jahren ein präsenter Bestandteil unseres Alltagslebens. Auch im Unternehmensbereich ist schon seit längerem erkennbar, dass Unternehmen verschiedenster Größen nach und nach auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen, diese laufend erweitern und mitunter auch öffentlichkeitswirksam vermarkten. In diesem Zusammenhang sind bereits jetzt Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet, jährlich einen nichtfinanziellen Bericht zu erstatten, in dem unter anderem auf die ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) einzugehen ist.
Wohl nicht zuletzt aufgrund der immer stärker werdenden öffentlichen Debatte rund um nachhaltiges Wirtschaften hat die Europäische Kommission im April 2021 schließlich einen Richtlinien-Entwurf veröffentlicht, der die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung enthält. Wenngleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sämtliche Details feststehen ist bereits jetzt klar, dass nicht nur der Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich erweitert wird, sondern auch das Management sowie der Aufsichtsrat verstärkt in die Verantwortung genommen werden. Für betroffene Unternehmen empfiehlt es sich daher, den laufenden Gesetzgebungsprozess kontinuierlich zu überwachen, um sich bereits frühzeitig mit den zukünftigen Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung vertraut zu machen.

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Der Autor: RA Dr. Clemens Hasenauer, LL.M., MBA, Managing Partner, CERHA HEMPEL, Wien. Tätigkeitsschwerpunkte: M&A-Transaktionen, Gesellschafts-, Übernahme-, Kapitalmarktrecht & Umgründungen. Er leitet das auf M&A und Übernahmen spezialisierte Corporate Transactions Department. Dr. Hasenauer ist fachlicher Gesamtleiter der RuSt und hält jährlich am CFO Forum das Rechts-Update.

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