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RuSt 2025

Ausblick auf die RuSt 2020

Die 23. RuSt in Rust, unser Jahresforum für Recht und Steuern wird am 15. / 16. Oktober 2020 stattfinden, und zwar als Live-Konferenz unter Einhaltung eines strikten Sicherheits- und Hygienekonzeptes.
Hier geben uns einige Vortragende einen Einblick darüber, was wir bei ihren Vorträgen erwarten dürfen:

„Stellen wir uns einen brisanten nicht ganz praxisfernen Sachverhalt vor: Beim Vorsitzenden des Aufsichtsrats einer Bank langt ein anonymes Whistleblower-Schreiben ein. Inhalt: In der Bankenbilanz angegebene Konten bei anderen Banken existieren gar nicht; die Bestätigungsschreiben betreffend der Existenz dieser Konten und der Höhe der Kontobeträge seien vom Finanzvorstand der Bank gefälscht worden.
Was macht der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dieser Information? Gibt es eine Pflicht für ihn, diesem Vorwurf nachzugehen? Wenn ja, wer soll den Sachverhalt unter Berücksichtigung welcher Vorgaben untersuchen und was ist dabei zu beachten? Gerade in den ersten Stunden kann hier viel schief gehen.
Wir wollen die Workshop-Teilnehmer durch eine effiziente und ergebnisorientierte interne Untersuchung führen und dabei auch aufzeigen, wie rechtliche und logistische Herausforderungen mit "Best Practice"-Empfehlungen zu bewältigen sind.
Dabei werden Fragen der Organhaftung und der Verbandsverantwortlichkeit ebenso behandelt wie kapitalmarktrechtliche, datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte einer internen Untersuchung. Das ergibt einen profunden Einblick in die jüngsten Entwicklungen zu internen Untersuchungen, zur Reichweite des Anwaltsprivilegs und zu interessanten Gesetzesvorhaben dazu in Deutschland.“

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Dr. Sascha Hödl, LL.M., | Partner | schoenherr

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Johannes Perlitt | Of Counsel | Jones Day, Frankfurt

„Das Verbraucherkreditrecht ist in Bewegung. Verantwortlich dafür sind nicht nur COVID-19 und das in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber erlassene Kreditmoratorium. Vielmehr haben zusätzlich auch verschiedene Entscheidungen des EuGH und des OGH zuletzt dafür gesorgt, dass zu zahlreichen Fragen – die teilweise bereits geklärt schienen – aktuelle Rechtsunsicherheit besteht: Betroffen davon sind ua das Rücktrittsrecht des Kreditnehmers, die Kostenfolgen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung, Fremdwährungskredite und Verzugszinsen, aber auch ganz allgemeine Themen wie die rechtssichere Einbeziehung von AGB.“

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RA Dr. Stephan Foglar-Deinhardstein | Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH

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Hon.-Prof. Dr. Bernhard Koch | Legal Services | RBI

Auf den Finanzmärkten - insbesondere in dem für Verrechnungspreiszwecke relevanten Corporate Bonds Segment – ergab sich pandemiebedingt im Verlauf des Jahres eine hohe Volatilität mit Spitzen von Yields auf Unternehmensanleihen im März. Durch Maßnahmen der Zentralbanken hat sich die Lage ab Juni 2020 wieder etwas entspannt. Allerdings ist bei einer allfälligen Verwendung von Corporate Bond Daten oder Credit Default Spreads 2020 genau zu überlegen, auf welche Daten und welchen Zeitraum Bezug genommen wird, da diese unter Umständen zu extremen Ergebnissen führen. Vergleichsanalysen sind daher gerade für das Jahr 2020 und potenziell auch 2021 noch detaillierter durchzuführen. Die Diskussion rund um die Fremdüblichkeit der Finanzierung im Konzern wird somit weiterhin spannend bleiben.

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StB Mag. Iris Burgstaller | Partnerin | TPA

Hier geht es zur RuSt 2020

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