Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber
Spielräume nutzen und Fehler vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie die größere Flexibilität, die Ihnen das BVergG einräumt, richtig nutzen. Im Fokus stehen die aktuellen Änderungen durch das BVergG 2018.
Ort wird bekannt gegeben, Wien
Vergaberecht für Sektoren-Auftraggeber
Nutzen
Informieren Sie sich über die Besonderheiten des Sektorenvergaberechts und nutzen Sie die Spielräume und die größere Flexibilität, die Ihnen das BVergG bei der Abwicklung von Vergabeverfahren einräumt. Im Fokus stehen die aktuellen Änderungen durch das BVergG 2018.
Zielgruppe
» Mitarbeiter sämtlicher Sektorenauftraggeber (Verkehrswirtschaft, Energie und Wasserversorgung, Post) aus den Bereichen Recht, Einkauf und Beschaffung
» Vertreter der Auftragnehmerseite insbesondere Mitglieder der Geschäftsführung und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Vertrieb und Einkauf
Schramm Öhler RAe
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Wiener Linien
Schramm Öhler RAe
Programm
Download ProgrammDay 1
09:00
START
09:00
BESCHAFFUNG IN DEN BEREICHEN VERKEHR, ENERGIE, WASSER, POST
09:00
Einführung und Überblick Sektorenvergaberecht
- Warum Sektorenvergaberecht?
- Wann gilt Sektorenvergaberecht? Für welche Auftraggeber? Für welche Aufträge?
- Vergaberecht neben dem Vergaberecht als Stolperstein: Clean Vehicles Directive, Beschaffung von Stadtbussen und Dienstleistungen, die den Einsatz von Stadtbussen vorsehen, International Procurement Instrument, Barrierefreiheitsgesetz, Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien …
09:00
Vergaberegime light
- Vergabeverfahren in den Sektoren: Worin bestehen die wesentlichen Erleichterungen für Sektorenauftraggeber?
- Welche Verfahrensarten gelten im Unterschwellenbereich?
- Bestangebotsprinzip im BVergG: das Horizontalisierungsmodell
- Präqualifikation, Eignungs- und Auswahlkriterien
- Angebotsprüfung und Ausscheiden
09:00
Wahl des passenden Vergabeverfahrens - Freiheiten und Grenzen
- Verhandlungsverfahren: Ablaufplanung, Präsentation, richtige Reaktion auf Einwände, taktisch richtige Vorgehensweise
- Rahmenvereinbarung als „Pflichtbeschaffungstool“
- Dynamisches Beschaffungssystem: Die „bessere“ Rahmenvereinbarung?
- Innovationspartnerschaft – Flexibilität in der Leistungsbeschreibung
- Wettbewerblicher Dialog
09:00
Rechtsschutz
- Nachhaltigkeit im Sektorenbereich / ökologische und soziale Kriterien
- Präklusion von rechtswidrigen Ausschreibungen
- Vorgaben zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Ausnahmen
- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
17:30
ENDE
Day 2
Day 3
Day 4
Day 5
Day 6
Partner
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