Seit 18. Oktober 2018 müssen alle Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich bis zur Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch abgewickelt werden. In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie als Bieter über e-procurement wissen müssen! Sie erhalten Informationen über die elektronische Auftragsvergabe und einen Überblick über sämtliche in Österreich gängigen Beschaffungsportale.
» Sie erhalten Informationen über die elektronische Auftragsvergabe und einen Überblick über sämtliche in Österreich gängigen Beschaffungsportale.
» Technische und organisatorischenAnforderungen für die erfolgreiche Teilnahme als Bietern an elektronisch abgewickelten Ausschreibungen werden erklärt.
» Bieter erhalten praxisrelevante Tipps für die Teilnahme an e-procurement-Ausschreibungen. Häufige Fallstricke werden besprochen und Lösungen offeriert.
» Führungspersönlichkeiten aus der Privatwirtschaft, die tagtäglich mit e-procurement auf Bieterseite arbeiten, berichten von ihren Erfahrungen.
» Sie erhalten einen Überblick über die technisch und organisatorisch zu treffenden Maßnahmen innerhalb Ihres Unternehmens, um den Anforderungen der DSGVO im Vergaberecht zu entsprechen.
» Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, die an Aufträgen der öffentlichen Hand interessiert sind.
» Projektmanager, die in die Abwicklung von Vergabeverfahren eingebunden sind.
Die österreichische Bundesregierung hat am 11. April 2018, im Verfassungsausschuss das Vergaberechts-Reformpaket beschlossen. Die öffentlichen Auftraggeber sind bis spätestens 18. Oktober zur Abwicklung von Vergabeverfahren über elektronische Einkaufsplattformen - dem sogenannten „E-Procurement“ – verpflichtet.
Bieter werden aus diesem Grund vor mannigfaltige Probleme gestellt. So werden von den öffentlichen Auftraggebern verschiedene Plattformen verwendet, welche jeweils andere Spezifika aufweisen. Weiters sind oftmals technische Hürden zu überwinden, bevor die erfolgreiche Teilnahme an einem Vergabeverfahren überhaupt möglich ist.
Schließlich stellt die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Mai 2018 eine zusätzliche Herausforderung für Bieter und Auftraggeber dar. Die verschärften Regelungen und fehlende Rechtsprechung führen – auch in Vergabeverfahren, insbesondere der elektronischen Vergabe – zu Unsicherheiten.
€ 899,-
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