Legal Breakfast "EU-Lieferkette und die Immobilienbranche"

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Legal Breakfast "EU-Lieferkette und die Immobilienbranche"

25. April 2024

Saal der Labstelle
Wien

Wir freuen uns, Sie zu unserem nächsten Legal Breakfast mit E+H einzuladen.
Ein Morgentermin, der sich auszahlt:

Wann: Donnerstag, 25. April 2024 von 8:15 Uhr (pünktlicher Beginn) bis 9:15 Uhr, anschließend Frühstück
Wo: Saal der Labstelle, Wollzeile 1, 1010 Wien | labstelle.at

Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie und die Auswirkungen auf die Immobilienbranche

Nach mehreren Vertagungen ist es nun seit 15.3 quasi fix: die Lieferketten-Richtlinie (oder auch "CSDDD") ist im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) von einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten angenommen worden. Trotz eines "entschärften" Kompromisstextes ist die ursprünglich vorgesehene, weitreichende Funktionsweise der Richtlinie unverändert geblieben und würde somit vor allem in Branchen mit sich weit erstreckenden, mitunter unübersichtlichen Lieferketten große Auswirkungen auf den operativen (und vor allem auch bürokratischen) Status-Quo haben.

Auch wenn die finalen Beschlüsse noch ausständig sind, kann es vor allem in der Immobilienbranche –aufgrund oft schwer eruierbarer Lieferketten von Baustoffen, sonstigen Materialen und immer mehr technischen Komponenten, wie z.B. Photovoltaikanlagen auf Dachflächen – bereits jetzt von Nöten sein, durch vertragliche Regelungen eine ausreichende Absicherung vor zivilrechtlicher Haftung und – durch Sicherstellung der Erfüllung künftiger Sorgfaltspflichten – auch vor etwaigen Geldbußen zu schaffen.

Gerade wenn bereits heute die Projekte für morgen geplant werden, drängen sich die folgenden Fragen auf:

  • Wer wird von der neuen Lieferketten-RL betroffen sein?
  • Welche Pflichten kommen nun neu auf Bau- und Immobilienunternehmer zu?
     - Verpflichtende Integration der Sorgfaltspflichten in die Unternehmenspolitik
     - Due-Diligence zur Überprüfung von Lieferanten, vor allem betreffend Menschenrechte und Umweltstandards
  • Wie weit reicht die „Aktivitätskette“ in der Immobilienbranche?
  • Welche zivilrechtlichen Haftungs- und Regressrisiken entstehen aus bereits bestehenden und zukünftigen Verträgen?
  • Welche diesbezüglichen vertraglichen Regelungen in immobilienrechtlichen Verträgen (Totalunternehmer, Generalunternehmer und Beschaffungsverträge) gehören nun zum neuen Muss?
  • "Naming und Shaming"? Welche Sanktionen von Aufsichtsbehörden, unter anderem Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Netto-Jahresumsatzes (aber auch potentiell die Veröffentlichung von Verstößen) sind bei Nichteinhaltung zu erwarten?
  • Wo gibt es bereits heute ähnliche Verpflichtungen, wie etwa freiwillige Standards von Investoren, und wie geht man damit richtig um?

Vortragende

Christoph Lejsek

E+H Rechtsanwälte





preise / termine

25. April 2024

Saal der Labstelle
in Wien

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