Wir freuen uns, Sie zu unserem nächsten Legal Breakfast mit E+H einzuladen.
Ein Morgentermin, der sich auszahlt:
Wann: Donnerstag, 25. April 2024 von 8:15 Uhr (pünktlicher Beginn) bis 9:15 Uhr, anschließend Frühstück
Wo: Saal der Labstelle, Wollzeile 1, 1010 Wien | labstelle.at
Nach mehreren Vertagungen ist es nun seit 15.3 quasi fix: die Lieferketten-Richtlinie (oder auch "CSDDD") ist im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) von einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten angenommen worden. Trotz eines "entschärften" Kompromisstextes ist die ursprünglich vorgesehene, weitreichende Funktionsweise der Richtlinie unverändert geblieben und würde somit vor allem in Branchen mit sich weit erstreckenden, mitunter unübersichtlichen Lieferketten große Auswirkungen auf den operativen (und vor allem auch bürokratischen) Status-Quo haben.
Auch wenn die finalen Beschlüsse noch ausständig sind, kann es vor allem in der Immobilienbranche –aufgrund oft schwer eruierbarer Lieferketten von Baustoffen, sonstigen Materialen und immer mehr technischen Komponenten, wie z.B. Photovoltaikanlagen auf Dachflächen – bereits jetzt von Nöten sein, durch vertragliche Regelungen eine ausreichende Absicherung vor zivilrechtlicher Haftung und – durch Sicherstellung der Erfüllung künftiger Sorgfaltspflichten – auch vor etwaigen Geldbußen zu schaffen.
Gerade wenn bereits heute die Projekte für morgen geplant werden, drängen sich die folgenden Fragen auf: