Was ist nunmehr zu beachten:
- Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldekanals für Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors mit mehr als 249 Beschäftigten bis 25. August 2023;
- Verpflichtung für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors ab 50 Mitarbeiter:innen bis 17. Dezember 2023.
Generell dürfen laut HSchG Whistleblower, die Verstöße gegen die im Anwendungsbereich des HSchG liegenden Sachverhalte, keinen Repressalien ausgesetzt werden. Das HSchG normiert dabei die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit ein sogenannter “Whistleblower” in den Genuss des Hinweisgeberschutzes kommt und sieht zudem begleitende und unterstützende Maßnahmen vor. In diesem Zusammenhang definiert das HSchG dementsprechend auch die Anforderungen an die Ausgestaltung von internen Meldekanälen (“Whistleblowing-Systemen”).
Welchen sachlichen Geltungsbereich deckt das HSchG ab?
Der österreichische Gesetzgeber hat sich stark an den in der EU-Whistleblowing-RL angeführten Bereichen orientiert und folgende Bereiche in den sachlichen Geltungsbereich aufgenommen:
- Öffentliches Auftragswesen;
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderungen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Produktsicherheit und - konformität;
- Verkehrssicherheit;
- Umweltschutz;
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit;
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
- öffentliche Gesundheit;
- Verbraucherschutz und Schutz der Privatsphäre personenbezogener Datens sowie Netz- und Informationssystemen;
- §§302 bis 309 Strafgesetzbuch (“StGB”) und damit ein Teil der strafbaren Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandten strafbaren Handlungen
Wer ist geschützt?
Das HSchG gilt für Whistleblower, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung Informationen über Verstöße erlangen, insbesondere:
- Arbeitnehmer:innen und Bewerber:innen,
- Volontäre und Praktikant:innen,
- selbstständig erwerbstätige Personen,
- Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie (Sub-) Auftragnehmer oder dessen Lieferanten.
Welche Voraussetzungen muss der interne Meldekanal insbesondere erfüllen?
- Ein interner Meldekanal bzw eine interne Stelle ist für die Entgegennahme von Hinweisen innerhalb eines Unternehmens zuständig. Die interne Stelle kann entweder aus einer natürlichen Person, oder aber aus einer Abteilung mit mehreren Personen bestehen.
- Die Hinweise müssen der internen Stelle entweder schriftlich oder mündlich oder in beiden Formen gegeben werden.
- Vertraulichkeit und Identität des Whistleblowers und Dritter, die in dem Hinweis erwähnt werden, sind zu wahren.
- Whistleblowing-Systeme müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Inwiefern sind “Whistleblower” laut HSchG besonders geschützt?
- Vergeltungsmaßnahmen, die infolge eines berechtigten Hinweises erfolgt sind, wie zB Suspendierung, Kündigung oder vergleichbare Maßnahmen sind rechtsunwirksam.
- Für irreversible Vergeltungsnahmen, wie zB Mobbing, Diskriminierung etc, ist Schadenersatz zu leisten und der rechtmäßige Zustand wiederherzustellen.
- Des Weiteren drohen Verwaltungsstrafen, wenn Vergeltungsmaßnahmen gegen berechtigte Hinweise gesetzt wurden.
Welche Verwaltungsstrafen kommen bei Nichtbeachtung des HSchG auf die Unternehmen zu?
- Wer Whistleblower im Zusammenhang mit einer Meldung behindert oder zu behindern versucht, durch mutwillige gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren unter Druck setzt, Repressalien setzt, die Vertraulichkeit verletzt oder wissentlich einen falschen Hinweis gibt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 20.000.
- Im Wiederholungsfall kann diese Strafdrohung auf bis zu EUR 40.000 erhöht werden.
Unternehmen sind daher sehr gut beraten, sich jetzt intensiv mit den Anforderungen des HSchG zu beschäftigen und Schritte zur Konzeptionierung und Implementierung eines sicheren und effizienten Whistleblowing-Systems zu setzen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich bei der Implementierung eines Whistleblowing-Systems neben organisatorischen Aspekten auch zahlreiche datenschutz- und arbeitsrechtliche Herausforderungen stellen, die wohlüberlegt gelöst werden sollten.
Autorinnen und Autor:
Nathalie Alon ist Managerin, Ursula Roberts ist Partnerin und Axel Thoss ist Partner bei PwC Legal in Wien. Was das HSchG konkret für Unternehmen bedeutet und wie Sie es am besten umsetzen erfahren Sie von PwC Legal im Rahmen der Vienna Legal Tech am 25. / 26. April 2023.